Ratgeber für Menschen mit Behinderung Herne

7 I. Behinderung: Was ist das? Die Feststellung einer Behinderung und des auf ihr beruhenden Grades der Behinderung (GdB) obliegt den Kreisen und kreisfreien Städten. Dies richtet sich nach dem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt des Antragstellers. Für die Stadt Herne ist die zuständige Stelle: Stadt Gelsenkirchen Referat Soziales 50/6 Vattmannstraße 2 – 8, 45879 Gelsenkirchen Telefon: 0209 169-0 Die Festlegung eines Grades der Behinderung (GdB) erfolgt in Zehnergraden von 20 bis 100. Bei einem GdB von mindestens 50 wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt; er dient als Nachweis gegenüber Behörden, Sozialleistungsträgern, Arbeitgebern usw. Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert, kann jederzeit ein Änderungsantrag gestellt werden. Das Feststellungsverfahren ist kostenlos. Um als behinderter Mensch die wegen der Behinderung notwendige Hilfe und Unterstützung in Anspruch nehmen zu können, ist es grundsätzlich nicht erforderlich, dass ein bestimmter „Grad der Behinderung“ festgestellt und durch einen Ausweis bescheinigt wird. Das im August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) etwa stärkt die Rechte aller behinderten Menschen in den Bereichen Beschäftigung und Beruf, aber auch im alltäglichen Leben. Um einer nachteiligen Behandlung auf diesen Gebieten wirksam zu begegnen, wurde ein Benachteiligungsverbot für die Gruppe der behinderten Menschen eingeführt. Demgegenüber gibt es jedoch auch spezielle Regelungen, die ausschließlich für schwerbehinderte Personen gelten. So erhalten die besonderen Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch, dem Schwerbehindertenrecht (z. B. den besonderen Kündigungsschutz und den Zusatzurlaub), grundsätzlich nur schwerbehinderte Menschen. Schwerbehinderte Menschen sind diejenigen, bei denen ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt ist und die im Bundesgebiet leben oder arbeiten. Manche Leistungen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile (z. B. im öffentlichen Personennahverkehr) setzen eine Feststellung des Grades der Behinderung voraus. © master1305 - stock.adobe.com

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