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8 Das Bauplanungsrecht
Tragwerksplanung
Gutachten
Energetische Gebäudebewertung
Bahnhofstraße 11 I 71083 Herrenberg I Tel.: 07032-954519-0 I Fax: 07032-954519-10 I
Rößler I Hertkorn I Partner
Beratende Ingenieure im Bauwesen
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Bauleitplanung
Die Bauleitplanung regelt die bauliche Nutzung
von Grund und Boden allgemeinverbindlich. Die
Aufgabe für eine geordnete städtebauliche Ent-
wicklung zu sorgen, ist den Städten und Gemein-
den als Selbstverwaltungsaufgabe zugewiesen.
Augrund dieser kommunalen Planungshoheit
erstellen die Gemeinden die für ihr jeweiliges
Gemeindegebiet geltenden Bauleitpläne.
Die Bauleitplanung gliedert sich in zwei Stufen,
nämlich
die vorbereitende Bauleitplanung in Form des
Flächennutzungsplanes und
die verbindliche Bauleitplanung in Form von
Bebauungsplänen
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan umfasst das gesamte
Gemeindegebiet. Er bestimmt, welche Flächen
zum Wohnen, Arbeiten, für den Gemeinbedarf,
Verkehr, die Erholung und Landwirtschaft oder
für sonstige Zwecke genutzt werden sollen. Aus
dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt die
Gemeinde Bebauungspläne als verbindliche
Bauleitpläne.
Aus dem Flächennutzungsplan können keine
individuellen Rechte abgeleitet werden. Er ver-
mittelt dem Grundstückseigentümer also keinen
direkten Anspruch auf die dargestellte Nutzung.
Bebauungsplan
Die Gemeinde beschließt in eigener Verantwor-
tung die Aufstellung eines Bebauungsplanes