Gut Leben im Alter Luftkurort Hilchenbach

gen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung haben nur Personen, deren Pflegebedürftigkeit durch den Medizini- schen Dienst der Krankenkassen festgestellt worden ist. Privatversicherte können sich an die Pflegeberatung „Compass“ wenden unter Telefon 0800 101 88 00. Die Begutachtung erfolgt dann durch die Firma: MEDICPROOF GmbH Gustav-Heinemann-Ufer 74 a, 50968 Köln Telefon: 0221 888 44-0 Telefax: 0221 888 44-888 E-Mail: info@medicproof.de Ob, und wenn ja, in welcher Höhe die Pflegeversicherung Leistungen für Pflegebedürftige übernehmen kann, hängt davon ab, ob und, wenn ja, in welchen Pflegegrad er ein- gestuft wird. Das macht ein Gutachter des Medizinischen Dienstes bzw. ein Gutachter der privaten Pflegeversiche- rung. Er prüft in sechs Bereichen (Modulen), wie selbststän- dig eine Person (noch) ist und wobei sie Hilfe benötigt: 1. Mobilität (Bewegung) 2. Geistige und kommunikative Fähigkeiten (sprechen, verstehen, orientieren) 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (ängstlich, aggressiv, resigniert, abwehrend, …) 4. Selbstversorgung (Körper pflegen, ankleiden, essen, trinken, …) 5. Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder thera- piebedingten Anforderungen und Belastungen sowie deren Bewältigung (Medikamente einnehmen, Arzt aufsuchen, …) 6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kon- takt (Tagesablauf planen und gestalten, Freunde treffen, …) Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags Es besteht die Möglichkeit, aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beziehungsweise eine Ermä- ßigung des Rundfunkbeitrags zu beantragen. Anträge, Informationen und Beratung erhalten Sie bei der Stadt Hilchenbach. Ansprechpartnerinnen im Fachbereich Schulen und Soziales der Stadt Hilchenbach sind: Susanne Münker, Telefon: 02733 288-119 E-Mail: s.muenker@hilchenbach.de, Zim mer 009 Karin Neumann, Telefon: 02733 288-118 E-Mail: k.neumann@hilchenbach.de, Zim mer 008 Telefongebührenermäßigung Personen, die von den Rundfunk- und Fernsehgebühren befreit sind beziehungsweise einen Schwerbehinderten- ausweis mit dem Merkzeichen RF besitzen, haben die Mög- lichkeit, auf Entgelte für bestimmte Telefonverbindungen einen „Sozialtarif“ bei der Deutschen Telekom zu bean- tragen. Entsprechende Anträge sind in den Geschäftsstel- len der Telekom erhältlich oder können aus dem Internet heruntergeladen werden. Ansprechpartnerinnen im Fachbereich Schulen und Soziales der Stadt Hilchenbach sind: Susanne Münker, Telefon: 02733 288-119 E-Mail: s.muenker@hilchenbach.de, Zim mer 009 Karin Neumann, Telefon: 02733 288-118 E-Mail: k.neumann@hilchenbach.de, Zim mer 008 Hilfe bei Pflege und Pflegebedürftigkeit Viele Menschen sind im höheren Alter auf Unterstützung und Pflege angewiesen. Hierzu gibt es vielfältige und umfangreiche Leistungen der Pflegeversicherung. Zur Beantragung eines Pflegegrades wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse. Daraufhin meldet sich der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) bei Ihnen zur Begutachtung an. Leistungen bei Pflegebedürftigkeit Seit 01.01.2017 gelten diejenigen Menschen als pflege- bedürftig, deren Selbstständigkeit und deren Fähigkei- ten im Alltag beeinträchtigt sind und die deswegen bei gewöhnlichen und wiederkehrenden Verrichtungen auf Dauer – voraussichtlich aber für mindestens 6 Monate – in erheblichem Maße Hilfe benötigen. Anspruch auf Leistun- 19 Barrierefreie Badplanung und -renovierung: Das neue Bad soll zu Ihnen passen und Ihren Wünschen entsprechen. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.

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