Informationen nicht nur für ältere Bürgerinnen und Bürger

20 gig von der Angemessenheit der Miete beziehungsweise der Belastung, der Zahl der Haushaltsmitglieder sowie des Einkommens. Weitere Auskunft erteilt die Wohngeldstelle der Stadt Hilchenbach: Ansprechpartnerinnen bei der Stadt Hilchenbach sind: Susanne Münker , Zimmer 009, Telefon: 02733 288-119 E-Mail: s.muenker@hilchenbach.de Karin Neumann , Zimmer 008, Telefon: 02733 288-118 E-Mail: k.neumann@hilchenbach.de Hilfe zur Weiterführung des Haushalts Wenn Sie noch nicht pflegebedürftig sind, aber nicht mehr Ihren Haushalt ohne Unterstützung führen können, wird Ihnen auf Antrag die notwendige Hilfe gewährt, soweit die eigenen Einkommens- und Vermögensverhält­ nisse dafür nicht ausreichen. Weitere Informationen, Beratung und Anträge erhalten Sie persönlich oder auch telefonisch bei der Stadt Hilchenbach. Ansprechpartnerin bei der Stadt Hilchenbach ist: Sylvia Debus , Zimmer 007, Telefon: 02733 288-121 E-Mail: s.debus@hilchenbach.de Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Die Grundsicherung ist eine soziale Leistung, die den grundlegenden Lebensunterhalt älterer beziehungsweise dauerhaft voll erwerbsgeminderter Menschen sicherstel­ len soll. Sie wird nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) gewährt, wenn das eigene Einkommen und Ver­ mögen nicht ausreicht, um den ihm zustehenden Bedarf zu decken. Ansprechpartnerinnen bei der Stadt Hilchenbach sind: Sylvia Debus , Telefon: 02733 288-121 E-Mail: s.debus@hilchenbach.de, Zim mer 007 Annette Kreutz , Telefon: 02733 288-117 E-Mail: a.kreutz@hilchenbach.de, Zim mer 007 Wohngeld Sollte Ihr Einkommen nicht ausreichen, um die monatliche Miete für Ihre Wohnung oder die Belastung für Ihr Haus zu tragen, besteht unter Umständen ein Anspruch auf Wohngeld oder Lastenzuschuss. Der Anspruch ist abhän­ Finanzielle Hilfen und Pflegeangebote Foto: Stadt Hilchenbach, Breitenbach-Talsperre

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=