Informationen nicht nur für ältere Bürgerinnen und Bürger

21 deren Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen festgestellt worden ist. Privatversicherte können sich an die Pflegeberatung „Compass“ wenden unter Telefon 0800 101 88 00. Die Begutachtung erfolgt dann durch die Firma: MEDICPROOF GmbH Gustav-Heinemann-Ufer 74 a, 50968 Köln Telefon: 0221 888 44-0 Telefax: 0221 888 44-888 E-Mail: info@medicproof.de Ob und, wenn ja, in welcher Höhe die Pflegeversicherung Leistungen für Pflegebedürftige übernehmen kann, hängt davon ab, ob und, wenn ja, in welchen Pflegegrad sie eingestuft werden. Das macht ein Gutachter des Medizi­ nischen Dienstes oder ein Gutachter der privaten Pflege­ versicherung. Er prüft in sechs Bereichen (Modulen), wie selbstständig eine Person (noch) ist und wobei sie Hilfe benötigt: 1. Mobilität (Bewegung) 2. Geistige und kommunikative Fähigkeiten (sprechen, verstehen, orientieren) 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (ängstlich, aggressiv, resigniert, abwehrend, …) 4. Selbstversorgung (Körper pflegen, ankleiden, essen, trinken, …) 5. Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie deren Bewältigung (Medikamente einnehmen, Arzt aufsuchen, …) 6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakt (Tagesablauf planen und gestalten, Freunde treffen, …) Jedem Modul werden unter Berücksichtigung der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten die gesetzlich festgelegten, gewichteten Punkte zugeordnet. Die Punktwerte der Module werden wie folgt gewichtet: Modul 1 – Mobilität mit 10 Prozent, Module 2 und 3 – kognitive und kommunikative Fähig­ keiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen zusammen mit 15 Prozent, Modul 4 – Selbstversorgung mit 40 Prozent, Modul 5 – selbstständiger Umgang mit krank­ heits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen mit 20 Prozent, Modul 6 – Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte mit 15 Prozent. Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags Es besteht die Möglichkeit, aus finanziellen oder gesund­ heitlichen Gründen eine Befreiung von der Rundfunkbei­ tragspflicht beziehungsweise eine Ermäßigung des Rund­ funkbeitrags zu beantragen. Anträge, Informationen und Beratung erhalten Sie bei der Stadt Hilchenbach. Ansprechpartnerinnen bei der Stadt Hilchenbach sind: Susanne Münker , Zimmer 009, Telefon: 02733 288-119 E-Mail: s.muenker@hilchenbach.de Karin Neumann , Zimmer 008, Telefon: 02733 288-118 E-Mail: k.neumann@hilchenbach.de Telefongebührenermäßigung Personen, die von den Rundfunk- und Fernsehgebühren befreit sind beziehungsweise einen Schwerbehinderten­ ausweis mit dem Merkzeichen RF besitzen, haben die Mög­ lichkeit, auf Entgelte für bestimmte Telefonverbindungen einen „Sozialtarif“ bei der Deutschen Telekom zu bean­ tragen. Entsprechende Anträge sind in den Geschäftsstel­ len der Telekom erhältlich oder können aus dem Internet heruntergeladen werden. Ansprechpartnerinnen bei der Stadt Hilchenbach sind: Susanne Münker , Zimmer 009, Telefon: 02733 288-119 E-Mail: s.muenker@hilchenbach.de Karin Neumann , Zimmer 008, Telefon: 02733 288-118 E-Mail: k.neumann@hilchenbach.de Hilfe bei Pflege und Pflegebedürftigkeit Viele Menschen sind im höheren Alter auf Unterstützung und Pflege angewiesen. Hierzu gibt es vielfältige und umfangreiche Leistungen der Pflegeversicherung. Zur Beantragung eines Pflegegrades wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse. Daraufhin meldet sich der Medizini­ sche Dienst der Krankenversicherung (MDK) bei Ihnen zur Begutachtung an. Leistungen bei Pflegebedürftigkeit Seit 01.01.2017 gelten diejenigen Menschen als pflegebe­ dürftig, deren Selbstständigkeit und deren Fähigkeiten im Alltag beeinträchtigt sind und die deswegen bei gewöhn­ lichen und wiederkehrenden Verrichtungen auf Dauer – voraussichtlich aber für mindestens 6 Monate – in erhebli­ chem Maße Hilfe benötigen. Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung haben nur Personen,

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