Informationen nicht nur für ältere Bürgerinnen und Bürger

41 Was ist, wenn Sie keine Vorsorge getroffen haben? Wenn Sie aufgrund einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen können und Sie keine Vorsorge getrof­ fen haben, wird vom Betreuungsgericht ein rechtlicher Betreuer als gesetzlicher Vertreter bestellt, der dann nach Absprache mit Ihnen handelt und entscheidet. Dies ist in vielen Fällen ein Familienangehöriger. Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung N N Vorsorgevollmacht Für einen Volljährigen können Angehörige nur in zwei Fällen entscheiden oder Erklärungen abgeben: entweder aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht oder, wenn jemand vom Gericht als Betreuer bestellt wurde. Die Vorsorgevollmacht soll für den Fall gelten, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen. Sie gilt nur für die Bereiche, die Sie selbst festlegen. Zum Beispiel zur Vertretung in Gesundheitsfragen, Vollmachten und Verfügungen Sie gestalten Ihr Leben aktiv und selbstständig. Sie sind gesund und in den „besten Jahren“. Doch durch einen Verkehrsunfall oder eine schwere Krankheit sind Sie plötzlich – vielleicht auch nur vorübergehend – nicht mehr in der Lage, für sich selber zu entscheiden. Jemand muss sich dann um Ihre Belange und Ihre Bedürfnisse kümmern. Wohnungs- und Vermögensangelegenheiten, Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung, Geltendma­ chung von Renten- und Sozialansprüchen oder die Pflege sind zu klären. Meist wird der Gedanke an eine solche Situation verdrängt und Vorsorge für diesen Fall deshalb nicht getroffen, weil viele Menschen denken: „Wenn ich nicht mehr kann, entscheiden meine Angehörigen für mich.“ Es ist jedoch ein weit verbreiteter Irrglaube, dass nun direkte Familienangehörige für das betroffene Famili­ enmitglied automatisch Regelungen treffen oder Unter­ schriften leisten können. Darum ist es ratsam, bereits im Vorfeld entsprechende Vollmachten und Verfügungen zu erstellen. Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter und Todesfall Foto: Peter Klein, Friedhof

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