Seniorenratgeber Landkreis Hildburghausen

Für die Pflegezeit sowie Familienpflegezeit besteht die Möglichkeit, ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu beantragen. Hausnotruf Der Hausnotruf ist ein offiziell anerkanntes Hilfsmittel für Seniorinnen und Senioren. Die Pflegekasse zahlt bei anerkannter Pflegebedürftigkeit, bereits ab Pflegegrad 1 des Betroffenen, einen Zuschuss. Wichtig zu wissen ist, dass die Pflegekasse nur dann die Kosten für den Hausnotruf anteilig übernimmt, wenn Pflegebedürftige die meiste Zeit des Tages allein leben und jederzeit mit einer Notsituation aufgrund des Pflegezustands zu rechnen ist. Notrufsysteme geben pflegebedürftigen Menschen die notwendige Sicherheit, um so lange wie möglich selbstständig im gewohnten häuslichen Umfeld zu leben. Kostenlose Pflegekurse der Pflegekassen können von pflegenden Angehörigen oder ehrenamtlich Pflegenden in Anspruch genommen werden, die Pflegebedürftige pflegen möchten. Pflegekassen sind verpflichtet, entsprechende Kurse anzubieten. Ebenfalls möglich ist der Besuch von Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen. Hilfs- bzw. Pflegehilfsmittel Versicherte haben Anspruch auf Hilfs- bzw. Pflegehilfsmittel, wenn sie krank oder pflegebedürftig sind. Dafür tritt die zuständige Kranken- bzw. Pflegekasse des Versicherten ein. Außerdem können Sie sich allgemein zum Thema „Pflege“ Publikationen des Bundesministeriums für Gesundheit entweder bestellen oder kostenlos herunterladen: https://www. bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/ pflege.html. 41 3. Unterstützung für pflegende Angehörige und Pflegeberatung Ob Sie als pflegebedürftige Person in den eigenen vierWänden von einemAngehörigen oder einer ausgebildeten Pflegekraft versorgt werden oder ob Sie eine stationäre Einrichtung besuchen, hängt in erster Linie von Ihrer Entscheidung ab. Dabei kommen verschiedene Faktoren ins Spiel, wie der Grad der Pflegebedürftigkeit, die Höhe der Pflegekosten und die bauliche Beschaffenheit der eigenen Wohnung. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie sich über die unterschiedlichen Möglichkeiten informieren und beraten lassen. Ein kompetenter Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin informiert Sie zu den Dienstleistungsangeboten, Leistungsansprüchen,Möglichkeiten der aktiven Lebensgestaltung, zur neuen Pflegereform und zu allen Fragen rund um das Thema Pflege. Ansprechpartner im Landkreis Hildburghausen sind die Krankenkassen sowie der örtliche Sozialhilfeträger. Das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf KurzzeitigeArbeitsverhinderungundPflegeunterstützungsgeld Kurzzeitige Arbeitsverhinderung von bis zu 10 Arbeitstagen, um in einer akuten Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen. Für diese Zeit kann eine Lohnersatzleistung – das Pflegeunterstützungsgeld – beantragt werden. Pflegezeit – Freistellung bis zu sechs Monate Mit der Pflegezeit können sich Arbeitnehmer bei der häuslichen Pflege von Angehörigen bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen. Familienpflegezeit – Freistellung bis zu 24 Monate Mit der Familienpflegezeit können sich Arbeitnehmer bei der häuslichen Pflege von Angehörigen bis zu 24 Monate teilweise von der Arbeit freistellen lassen.

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