Ratgeber für Senioren - Stadt und Landkreis Hildesheim

Finanzielle Hilfen | AKT I V INS ALTER 100 Landkreis Hildesheim, 403 – Sozialamt Bischof-Janssen-Str. 31, 31134 Hildesheim Tel.: 05121 309-0 Internet: www.landkreishildesheim.de 7.11 Soziale Entschädigung Nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) erhalten Personen, die durch eine militärische oder militärähn- liche Dienstverrichtung, Kriegsgefangenschaft oder durch ähnliche Tatbestände geschädigt wurden, sowie deren Hinterbliebene eine entsprechende Entschä- digung (Kriegsopfer). Neben den Kriegsopfern ist der Träger für soziale Entschädigung für die Versorgung der Opfer von Gewalttaten nach dem Opferentschädi- gungsgesetz (OEG) zuständig. Dies sind Personen, die durch eine Gewalttat – einen vorsätzlichen, rechtswid- rigen tätlichen Angriff – einen Gesundheitsschaden er- litten haben. Darüber hinaus werden Impfgeschädigte nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und Opfer von SED-Unrecht nach den Rehabilitierungsgesetzen ver- sorgt (z. B. Rentenleistungen, Heilbehandlung). Für die Bewohner aus Stadt und Landkreis Hildesheim ist Ansprechpartner: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Braunschweig Schillstr. 1, 38102 Braunschweig, Tel.: 0531 7019-0 Internet: www.soziales.niedersachsen.de Kontakt: Stadt Hildesheim Fachbereich Soziales und Senioren Hannoversche Str. 6, 31134 Hildesheim Tel.: 05121 301-4200 Landkreis Hildesheim, 403 – Sozialamt Team Eingliederungshilfe, Außenstelle Alfeld Ständehausstr. 1, 31061 Alfeld (Leine) Tel.: 05181 704-0 7.9 BahnCard Mit der BahnCard 25, 50 oder 100 erhalten Bahnkun- den auf den Normalpreis im Nah- und Fernverkehr der Deutschen Bahn 25, 50 oder 100 Prozent Rabatt. Senioren ab 60 Jahre erhalten die BahnCard zu ver- günstigten Konditionen. Auskunft erteilen die Ge- schäftsstellen der Deutschen Bahn, Internet: www. bahn.de/bahncard 7.10 Kriegsopferfürsorge/ Opferentschädigung Ansprechpartner für alle Fragen der Kriegsopferfürsor- ge nach dem Bundesversorgungsgesetz, z. B. ergän- zende Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe in besonderen Lebenslagen, Sonderleistungen für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene, ist für die Bewohner aus Stadt und Landkreis Hildesheim:

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