Ratgeber für Senioren - Stadt und Landkreis Hildesheim

Wohnen imAlter AKT I V INS ALTER | 43 zu erhalten und so viel Betreuung, Versorgung und Pflege wie nötig zu bieten. Betreutes Wohnen bezeichnet ein eigenständiges Wohnen in einer altersgerechten und barrierefreien Wohnung. Zusätzlich zum Mietvertrag wird ein Betreu- ungsvertrag abgeschlossen. Je nach Bedarf des Be- wohners können darin Grundleistungen wie Beratung, Information und Hausnotruf vereinbart werden, die in der Regel durch eine Pauschale abgegolten sind. Wahlleistungen wie ambulante Pflegedienste, Wä- scheservice oder Fußpflege müssen extra bezahlt wer- den. Oft ist das Betreute Wohnen angebunden an die Infrastruktur einer Pflegeeinrichtung, so dass die Mög- lichkeit zurTeilnahme am Mittagstisch, zur Nutzung von Gemeinschaftsräumen und selbstverständlich auch zum Umzug nach Wunsch und Bedarf besteht. Betreutes Wohnen ist kein rechtlich geschützter Be- griff. Inzwischen stellt die DIN-Norm 77800 „Qualitäts- anforderungen an Anbieter der Wohnform Betreutes Wohnen für ältere Menschen“ auf. Es ist daher sehr wichtig, sich im Vorfeld ausführlich über die jeweiligen Leistungen des Betreuten Wohnens zu informieren. Wegen starker Preisunterschiede empfiehlt es sich, mehrere Angebote einzuholen. Das Team der haupt- und ehrenamtlichen Wohnbera- ter/-innen freut sich auf Ihre Anfrage 5.3 BetreutesWohnen/Servicewohnen Auch im Alter möchten die meisten Menschen ihre Selbstständigkeit erhalten, gleichzeitig soll jedoch auch ihre Sicherheit gewährleistet sein. Diesen Erwartun- gen kommt dasWohnkonzept des BetreutenWohnens entgegen. Grundgedanke des Betreuten Wohnens ist, so viel Selbstständigkeit wie möglich in der Wohnung

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=