Ratgeber für Senioren - Stadt und Landkreis Hildesheim

Finanzielle Hilfen AKT I V INS ALTER | 95 7.1 Rente Rentenversicherte, die älter als 27 Jahre sind und min- destens fünf Jahre versichert sind, erhalten jährlich eine Renteninformation, die eine Übersicht des Ren- tenkontos beinhaltet. Nach Vollendung des 55. Lebens- jahres wird alle drei Jahre eine Rentenauskunft erteilt, die den Versicherungsverlauf darstellt. Weil die persönlichen Voraussetzungen für eigene Rentenansprüche, geprägt durch das Berufsleben, sehr unterschiedlich sind, ist eine individuelle Beratung zu empfehlen. Insbesondere bei Veränderungen wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Arbeitsteilzeit oder Selbst- ständigkeit sollte sich der Betroffene hinsichtlich der Auswirkungen auf seine Rente frühzeitig informieren. Auch bei Hinterbliebenenrenten sind Höhe und An- spruchsvoraussetzungen sehr unterschiedlich. Kontakt: Landkreis Hildesheim, 403 – Sozialamt Versicherungsamt Bischof-Janssen-Str. 31, 31134 Hildesheim Zimmer 161, Tel.: 05121 309-1611 Internet: www.landkreishildesheim.de Deutsche Rentenversicherung Auskunfts- und Beratungsstelle Hildesheim Kläpperhagen 7, 31134 Hildesheim, Tel.: 05121 289880 Internet: www.drv-bsh.de 7.2 Grundsicherung Wer während des Erwerbslebens finanzielle Unterstüt- zung benötigt, kann Grundsicherung für Erwerbsfähige bei den JobCentern beantragen. Mit Erreichen der Altersgrenze (65 Jahre plus 1–24 Mo- nate, gestaffelt nach Geburtsjahr) kann dann Grundsi- cherung im Alter beim zuständigen Sozialhilfeträger beantragt werden. Jüngere Menschen können nur Grundsicherung bei voller dauerhafter Erwerbsminde- rung beantragen, wenn sie unabhängig von der jewei- ligen Arbeitsmarktlage aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Dies ist durch ein Gutachten eines Rententrägers nachzuweisen. Anspruch auf Leistungen haben Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen des/der nicht getrennt lebenden Ehegatten/ Ehegattin oder des eheähnlichen Partners sowie des Lebenspartners/der Lebenspartnerin, soweit es den Eigenbedarf übersteigt, bestreiten können. Kontakt: Stadt Hildesheim Fachbereich Soziales und Senioren Hannoversche Straße 6, 31134 Hildesheim Tel.: 05121 301-4200 Internet: www.hildesheim.de

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=