Ratgeber für Senioren - Stadt und Landkreis Hildesheim

Finanzielle Hilfen | AKT I V INS ALTER 96 • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (ab 2020 im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch, SGB IX) • Hilfe zur Pflege • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwie- rigkeiten • Hilfe in besonderen Lebenslagen Der notwendige Lebensunterhalt umfasst insbeson- dere Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse des täg- lichen Lebens. Der gesamte Bedarf des notwendigen Lebensunter- haltes außerhalb von Einrichtungen wird nach Regel- sätzen erbracht mit Ausnahme der zusätzlichen Leis- tung für die Schule, der Leistungen für Heizung und Unterkunft sowie einiger Sonderbedarfe. In welcher Höhe Sozialhilfe gewährt wird, hängt von den Einkom- mens- und Vermögensverhältnissen des Antragstellers und der mit ihm im Haushalt lebenden Personen ab. Kontakt: Stadt Hildesheim Fachbereich Soziales und Senioren Hannoversche Straße 6, 31134 Hildesheim Tel.: 05121 301-4200 Internet: www.hildesheim.de Landkreis Hildesheim, 403 – Sozialamt Bischof-Janssen-Str. 31, 31134 Hildesheim Tel.: 05121 309-0, Internet: www.landkreishildesheim.de Landkreis Hildesheim, 403 – Sozialamt Bischof-Janssen-Str. 31, 31134 Hildesheim Tel.: 05121 309-0 Internet: www.landkreishildesheim.de Außenstelle Alfeld Ständehausstr. 1, 31061 Alfeld (Leine), Tel.: 05181 704-0 7.3 Sozialhilfe Das Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) legt als obersten Grundsatz fest, dass die Sozialhilfe den Leis- tungsberechtigten ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen hat. Befindet sich jemand in einer Notla- ge, hat er einen Anspruch auf Sozialhilfe. Die Ursachen der Notlage sind dabei nicht von Bedeutung. Die Gewährung der Sozialhilfe setzt voraus, dass man sich nicht selbst durch den Einsatz der Arbeitskraft, des eigenen Einkommens und Vermögens helfen kann und die erforderliche Hilfen auch nicht von anderen, ins- besondere von Angehörigen, oder anderen Sozialleis- tungsträgern wie Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, Krankenkassen, Pflegekassen, Rententrägern etc. er- hält. Das SGB XII umfasst folgende Leistungen: • Hilfen zum Lebensunterhalt • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (sh. Kapitel 7.2) • Hilfen zur Gesundheit

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