Komfortabel + barrierefrei wohnen im Landkreis Hildesheim

62 Kapitel 6 – Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Mit Unterstützung der Wohnraumberatung können Sie sich einen Überblick über die Veränderungsmöglichkeiten verschaffen, um dann mit der Planung zu beginnen. Dies ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung der baulichen Maßnahmen wichtig. Denn Pflegekassen unterstützen im Rahmen der Pflegeleistungen eine Wohnraumanpassung für Pflegebedürftige (gemäß § 40 SGB XI) mit maximal 4.000 Euro. Eine Maßnahme umfasst hierbei alle zum Zeitpunkt der Zuschussgewährung erforderlichen Wohnumfeldverbesserungen, die auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Hilfebedarfe erforderlich sind. Wenn sich die Pflegesituation ändert und sich daraus weitere erforderliche Maßnahmen ergeben, kann ein erneuter Zuschuss durch die Pflegekassen gewährt werden. Grundsätzliche Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die baulichen Maßnahmen die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen unterstützen. Wenn sogar der beste Umbau nicht zu mehr Barrierefreiheit und Selbstständigkeit führt, sollten Sie über eine neue Wohnung nachdenken. Die Pflegeversicherung bezuschusst auch den Seniorenumzug in eine barrierefreie Wohnung als Maßnahme der „Wohnraumanpassung für Senioren“. © colourbox.de

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