Familienwegweiser für den Landkreis Hof

24 5 Weitere finanzielle Unterstützung für Familien 5.1 Bayerisches Familiengeld Seit dem 1. September 2018 gibt es das neue Bayerische Familiengeld nach dem BayFamGG. Es handelt sich hierbei um eine finanzielle Leistung für alle Familien, unabhängig von Einkommen oder Erwerbstätigkeit. Eltern erhalten das Familiengeld sowohl wenn das Kind eine Krippe besucht, als auch wenn es in der Familie oder zuhause betreut wird. Es wird vom Freistaat Bayern für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr, d. h. vom 13. bis zum 36. Lebensmonat gewährt. Die monatliche Höhe liegt zwischen 250 € ab dem ersten und 300 € ab dem dritten Kind. Der Antrag auf Elterngeld gilt im Fall einer Bewilligung in Bayern gleichzeitig auch als Antrag auf Familiengeld. Weitere Informationen erhalten Sie hier: Zentrum Bayern Familie und Soziales – Region Oberfranken Servicetelefon: 0931 32090929 5.2 Krippengeld Das am 01.01.2020 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung eines bayerischen Krippengeldes entlastet Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes bei den Kinderbetreuungskosten mit einem monatlichen Zuschuss von max. 100 €. Das Krippengeld erhalten nur Eltern, deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Der erforderliche Antrag steht auf der Homepage des ZBFS zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie hier: Zentrum Bayern Familie und Soziales – Region Oberfranken Servicetelefon: 0931 32090929 5.3 Kinderzuschlag In Einzelfällen kann Eltern und Alleinerziehenden zum Kindergeld ein Kinderzuschlag für minderjährige Kinder und junge Volljährige bis zum 25. Lebensjahr gewährt werden. Zweck des Kinderzuschlags ist die Unterstützung geringverdienender Eltern, die den eigenen Lebensunterhalt, nicht aber den der Kinder mit ihrem Einkommen decken können. Die Höhe des Kinderzuschlages bemisst sich nach dem Einkommen und Vermögen der Eltern und der Kinder. Ausgeschlossen sind Personen, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Leistungen der Sozialhilfe beziehen. Hier sind diese Leistungen bereits berücksichtigt. Der Antrag auf Kinderzuschlag ist schriftlich an folgende Stelle zu richten: Bundesagentur für Arbeit – Familienkasse Hof Ostpreußenstraße 16, 95032 Hof Telefon: 0800 4 5555 30 E-Mail: familienkasse-bayern-nord@arbeitsagentur.de © Monkey Business - stock.adobe.com

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=