Familienwegweiser für den Landkreis Hof

27 5.7 Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ Die Landesstiftung Mutter und Kind gewährt unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Hilfen für Familien, die sich in einer unverschuldeten Notlage befinden. Sie legt dabei einen besonderen Fokus auf kinderreiche Familien oder Familien mit Mehrlingen und Alleinerziehende. Finanziert werden können Aufwendungen im Rahmen von Schwangerschaft, Geburt und Pflege eines Kindes. Dies umfasst beispielsweise Umstandskleidung, Erstausstattung für das Kind oder die Einrichtung eines Kinderzimmers. Ein Antrag auf Unterstützung muss durch die örtlich zuständige Gemeinde, die Sozialhilfeverwaltung, das Jugendamt, das Gesundheitsamt oder einen Verband der freien Wohlfahrtspflege befürwortet werden und bereits vor der Geburt des Kindes erfolgen. Sollten Sie sich in einer solchen Notlage befinden, sind Ihnen bei der Beantragung dieser finanziellen Unterstützung die örtlichen Schwangerschaftsberatungsstellen gerne behilflich (siehe 2.1). Die finanzielle Unterstützung durch diese Stiftung ist einkommensabhängig, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach den Sozialgesetzbüchern sind ihr gegenüber vorrangig. 5.5 Wohngeld Wohngeld wird in Form eines Mietzuschusses (bei einer Mietwohnung) oder eines Lastenzuschusses (bei Eigenwohnraum) gewährt. Der Anspruch auf Wohngeld und die Höhe des Wohngeldes hängen in der Regel ab von • der Anzahl der zum Haushalt zu rechnenden Familienmitglieder, • der Höhe des Gesamteinkommens, • der Höhe der (berücksichtigungsfähigen) Miete oder Belastung. Bezieher von Leistungen, die bereits Unterkunftskosten berücksichtigen (wie z. B. Arbeitslosengeld II), sind vom Wohngeldbezug ausgeschlossen. Bei folgenden Stellen können Sie weitere Informationen erfragen bzw. einen Antrag auf Wohngeld stellen: • Gemeindeverwaltungen, in deren Gebiet der Wohnraum liegt • Landratsamt Hof – Fachbereich Jugend, Familie und Soziales 5.6 Bildungs- und Teilhabepaket Das Bildungspaket ist eine finanzielle Leistung, die Kindern aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung nach dem SGB XII oder nach § 2 AsylbLG, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, vielfältige Möglichkeiten eröffnet. Mithilfe dieser finanziellen Unterstützung können Kinder in den Bereichen Kultur und Sport, Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung oder Mittagessen in KiTa, Schule und Hort verschiedene Angebote wahrnehmen. Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der für Ihre finanzielle Grundsicherung zuständigen Behörde, also dem Jobcenter oder dem Landratsamt Hof direkt: Agentur für Arbeit Bayreuth – Hof Äußere Bayreuther Straße 2, 95032 Hof Telefon: 0921 887100 Landratsamt Hof – Fachbereich Jugend, Familie und Soziales Schaumbergstraße 14, 95032 Hof Telefon: 09281 570 © Anja Roesnick – Fotolia

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