Familienwegweiser für den Landkreis Hof

28 5 Weitere finanzielle Unterstützung für Familien Wichtig: Keinen Anspruch auf Beratungshilfe hat, wer in einer Rechtsangelegenheit Anspruch auf Versicherungsschutz durch eine Rechtsschutzversicherung hat. Kommt es zu einem Prozess, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Auch hier wird die Einkommens- und Vermögenssituation geprüft. Des Weiteren muss die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten und nicht mutwillig erscheinen. Durch die Prozesskostenhilfe werden die Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Anwalts übernommen. Sie umfasst jedoch nicht die Kosten des gegnerischen Anwalts. Wird der Prozess verloren, müssen daher in der Regel die Kosten der Gegenpartei erstattet werden. Nähere Infos und Anträge erhalten Sie hier: Amtsgericht Hof Berliner Platz 1, 95030 Hof Telefon: 09281 600-0 Rechtsanwälte – siehe Gelbe Seiten des Telefonbuches oder Anwaltssuchservice bei der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Telefon: 0951 2083865, Internet: www.rakba.de 5.8 Rundfunkgebühren Für bestimmte Personengruppen besteht die Möglichkeit, einen Befreiungs- oder Ermäßigungsantrag der Rundfunkgebühren zu stellen. Die Personen, für die eine Befreiung oder Ermäßigung von der Beitragspflicht möglich ist, sind im § 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) aufgelistet. Antragsformulare erhalten Sie bei den Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltungen. 5.9 Telefongebühren Mit dem Bescheid auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erhalten Sie die Möglichkeit, bei der Deutschen Telekom den sogenannten Sozialtarif zu beantragen. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei den Niederlassungen der Deutschen Telekom. 5.10 Beratungs- und Prozesskostenhilfe Wer fachkundige rechtliche Beratung benötigt und über ein geringes Einkommen verfügt, kann einen Antrag auf Beratungshilfe stellen. Mit diesem Antrag werden die Einkommens- und Vermögensverhältnisse nachgewiesen. Er kann direkt beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden oder von einem Rechtsanwalt ihrer Wahl weitergeleitet werden. Besteht ein Recht auf Beratung muss lediglich mit einer Gebühr von 10 Euro gerechnet werden. © Gina Sanders - Fotolia

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