Seniorenwegweiser Hofer Land

57 Notfallmappe Beim Landratsamt Hof erhalten Sie eine Notfallmappe mit vielen wichtigen Informationen für Notfälle. Sie ermöglicht Ihren Angehörigen und den Ärzten im Notfall alle Ihre wichtigen Daten gebündelt vorzufinden. Diese sind zum Beispiel wichtige Adressen von Angehörigen und Ärzten, aber auch Ihre eingetragenen Gesundheits- und Vorsorgedaten. Zudem gibt es in der Mappe eine Notfallkarte, die Sie heraustrennen und immer bei sich tragen können. Die Notfallmappen sind in allen Kommunen und im Landratsamt Hof abholbar. Als pdf-download finden Sie diese auch unter www.landkreis-hof.de. Tafeln Die „Tafeln“ versorgen bedürftige Menschen mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs. Berechtigt sind grundsätzlich Bezieher von Arbeitslosengeld II sowie von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. In weiteren Fällen gibt es eine Einzelfallprüfung. Ausgabestelle „Die Hofer Tafel e.V.“ in Hof Jägerzeile 47, 95028 Hof Telefon: 09281 1407860 E-Mail: info@die-hofer-tafel.de www.die-hofer-tafel.de Ausgabestelle „Die Hofer Tafel e. V.“ in Naila Ringstraße 14, Gemeindesaal der katholischen Kirche, 95119 Naila Telefon: 09281 1407860 E-Mail: info@die-hofer-tafel.de www.die-hofer-tafel.de Ausgabestelle „Die HoferTafel e.V.“ in Rehau Bahnhofstraße 16, 95111 Rehau Telefon: 09281 1407860 E-Mail: info@die-hofer-tafel.de www.die-hofer-tafel.de Ausgabestelle „Die Hofer Tafel e. V.“ in Schwarzenbach an der Saale Frankenstraße 8, Gleis 2, 95126 Schwarzenbach an der Saale Telefon: 09281 1407860 E-Mail: info@die-hofer-tafel.de www.die-hofer-tafel.de Ausfahrdienst von Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs in die Häuslichkeit in der Gemeinde Regnitzlosau Pfarramt Regnitzlosau Telefon: 09294 227 E-Mail: Pfarramt.regnitzlosau@elkb.de www.ev-kirche-regnitzlosau.de Münchberger Tisch (KASA) Ausgabestelle: Unterer Graben 5, 95213 Münchberg Telefon: 0170 6759363 Testament Ohne ein Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Das heißt, es erben Ehepartner und eigene Kinder bzw. die nächsten Verwandten. Alternativ können Sie ein Testament aufsetzen. Darin kann der Nachlass auch anders verteilt werden. Allerdings haben Ehepartner, Partner in eingetragenen Lebenspartnerschaften, Kinder und Enkel das Recht auf einen Pflichtteil. Das Testament kann entweder handschriftlich erstellt oder von einem Notar beurkundet werden. Informationen dazu erhalten Sie bei Notaren und Rechtsanwälten. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung Unabhängig vom Alter beschäftigen sich viele Menschen mit der Frage, wie es denn im Betreuungsfall oder im Fall einer schweren Erkrankung weitergeht. Für eine umfassende Vorsorge gibt es die Instrumente Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Hierzu hat das Bayerische Staatsministerium der Justiz eine Broschüre herausgebracht, die Sie im Internet herunterladen und ausdrucken oder im Buchhandel erwerben können: „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter“, www.justiz.bayern.de (Service / Broschüren). Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. gibt die Broschüre für Sehbehinderte und Blinde zuzüglich als CD, in Punktschrift, Kurzschrift und Großdruck heraus. Bay. Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. E-Mail: bit@bbsb.org Zuzahlungsbefreiung bei Medikamenten und anderen medizinischen Leistungen Wer im Jahr mehr als zwei Prozent des gesamten jährlichen Bruttoeinkommens für Zuzahlungen, zum Beispiel für Medikamente ausgeben muss, kann sich den zu viel gezahlten Betrag von seiner Krankenversicherung zurückzahlen lassen. Auf Wunsch ist sogar eine Befreiung für das komplette nächste Kalenderjahr möglich. Bei einer chronischen Erkrankung (auch innerhalb der Familie) ist eine Reduzierung der Zuzahlungsgrenze auf ein Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens möglich. Den Antrag können Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse stellen. Tipps zu Versicherungen, finanziellen Hilfen, Vorsorge und Recht

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=