Seniorenwegweiser Hofer Land

56 anderem Impfgeschädigte, Opfer von Gewalttaten sowie anspruchsberechtigte Personen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) und dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG). Da die Leistungen einen aktuellen Bedarf abdecken sollen, können sie in der Regel nicht rückwirkend bewilligt werden. Es ist daher sehr wichtig, dass der Antrag im Bedarfsfall rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme gestellt wird. Bei Beratungsbedarf und Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an die örtliche Kriegsopferfürsorgestelle im Landratsamt Hof. Telefongebührenermäßigung – der Sozialtarif der Deutschen Telekom Bei Rundfunkgebührenbefreiung und einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF bekommen Sie bei der Deutschen Telekom einen vergünstigten „Sozialtarif” mit einer monatlichen Gutschrift von 6,94 Euro auf die Gesprächsgebühren. Sind Sie gehörlos, seh- oder sprachbehindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90 Prozent, erhalten Sie sogar eine Monatsgutschrift von 8,72 Euro. Die Vergünstigung gilt nur für Privatkunden mit Festnetzanschluss der T-Com. Der Sozialtarif wird auch gewährt, wenn ein in Ihrem Haushalt lebender Angehöriger die Voraussetzungen erfüllt. Das Antragsformular für den Sozialtarif erhalten Sie in jedem Telekom-Shop oder als Download hier: telekom.de/hilfe/downloads/auftrag-sozialtarif.pdf Geben Sie den Antrag ausgefüllt und unterschrieben im Telekom Shop ab und legen Sie die benötigte Bescheinigung vor (z. B. Schwerbehindertenausweis mit Kennzeichen RF, Bescheid über die Rundfunkgebührenbefreiung). Die Telekomstelle bestätigt Ihnen auf dem Antragsformular, dass die erforderlichen Nachweise vorliegen. Die Gutschrift des Sozialtarifs können Sie nur für Verbindungen ins in- und ausländische Festnetz nutzen, Verbindungen in Mobilfunknetze werden voll berechnet. Die Sozialgutschrift muss in dem Monat abtelefoniert werden, in dem sie gewährt wird, sie lässt sich nicht auf den Folgemonat übertragen. Sind die Verbindungsgebühren im Abrechnungszeitraum niedriger als die Sozialgutschrift, verfällt der überschüssige Betrag. Eine Anrechnung der Gutschrift auf die Grundgebühr ist nicht möglich, die Vergünstigung ist nicht mit allen Tarifen der Telekom kombinierbar. Wenn die Voraussetzungen für den Sozialtarif wegfallen, müssen Sie die Telekom unverzüglich informieren. Deutsche Telekom GmbH Kundenservice Festnetz 08003301000 www.telekom.com Wohngeld Wohngeld wird auf Antrag sowohl Mietern als auch Eigentümern bezahlt, wenn das Einkommen des gesamten Haushalts die Bemessungsgrenze unterschreitet. Dies gilt auch für Personen, die in Heimen leben. Der Bezug von Wohngeld schließt andere Leistungen wie die Grundsicherung im Alter aus. Das Wohngeld wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. © Colourbox.de Tipps zu Versicherungen, finanziellen Hilfen, Vorsorge und Recht

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