Seniorenwegweiser Hofer Land

61 Pflegeservice Bayern – die unabhängige Pflegeberatung Der PFLEGESERVICE Bayern dient als Informations- und Anlaufstelle für alle gesetzlich Versicherten zu Fragen rund um das Thema Pflege. Telefon: 0800 7721111 www.pflegeservice-bayern.de Wohnungsanpassung – bei Behinderung oder schwerer Erkrankung Im Bayerischen Wohnungsbauprogramm wird die Anpassung von bestehendem Miet- oder Eigenwohnraum an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung gefördert. Fördervoraussetzung: Ein Nachweis der Schwerbehinderung, durch Schwerbehindertenausweis oder bestehender Pflegegrad muss vorliegen. Sie ist abhängig vom Einkommen und der zum Haushalt gehörenden Personenanzahl. Förderfähige Anpassungsmaßnahmen: ❱❱ Umbau einer Wohnung, z. B. behindertengerechter Badumbau ❱❱ Einbau von Anlagen, die die Folgen einer Behinderung oder Erkrankung mildern, z. B. Treppenlift, Behindertenaufzug oder Rollstuhlrampe. Ansprechpartner bei der Antragstellung zur Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse für Menschen mit Behinderung sind: Für Eigenwohnraum im Landkreis Hof: Wohnraumförderung des Landkreises Hof Frau Emily Schmidt Telefon: 09281 57-383 E-Mail: emily.schmidt@landkreis-hof.de Herr Bernd Nelkel Telefon: 09281 57-382 E-Mail: bernd.nelkel@landkreis-hof.de Weitere Informationen unter: www.landkreis-hof.de Für Eigenwohnraum in der Stadt Hof: Zentrale Bauberatung – Wohnraumanpassung im Alter Goethestraße 1, 95028 Hof Herr Uwe Brendel Telefon: 09281 815-1534 E-Mail: uwe.brendel@stadt-hof.de Herr Christian Viol Telefon: 09281 815-1526 E-Mail: christian.viol@stadt-hof.de www.stadt-hof.de Für Mietwohnraum: Regierung von Oberfranken Frau Silvia Asadi Telefon: 0921 604-1235 E-Mail: silvia.asadi@reg-ofr.bayern.de Frau Mirjam Morgenroth Telefon: 0921 604-1468 E-Mail: mirjam.morgenroth@reg-ofr.bayern.de Weitere Informationen zur Antragstellung unter: www.wohnen.bayern.de Förderprogramm der KfW „Altersgerecht umbauen“ Die Förderung ist unabhängig vom Einkommen, gesundheitlichen Einschränkungen oder Alter. Es kann ein Investitionszuschuss oder ein Darlehen zum barrierefreien Umbau und Einbruchsschutz gewährt werden. Anträge auf einen Zuschuss sind nur möglich, solange die aus dem Bundeshaushalt gestellten Gelder im Verlauf des Jahres noch nicht aufgebraucht sind. Die Antragstellung für den Zuschuss erfolgt direkt bei der KfW-Bank, der Antrag für den Kredit über die Hausbank. www.kfw.de Ein kostenloses und unabhängiges Angebot zu allen Fragen der Rehabilitation und Teilhabe. Diakonie Hochfranken Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Klostertor 2, 95028 Hof Telefon: 09281 837241 E-Mail: info@diakonie-hochfranken.de www.diakonie-hochfranken.de Ergänzend weitere Informationen: www.wohnen-zu-hause.de www.teilhabeberatung.de Überregional: Bayerische Architektenkammer – Beratungsstelle Barrierefreiheit Waisenhausstraße 4, 80637 München Telefon: 089 13988080 E-Mail: info@byak-barrierefreiheit.de www.byak.de Telefonische Expertenberatungen zur baulichen Barrierefreiheit Beratung auch im Landratsamt Hof, Terminbuchung in der Geschäftsstelle München wohnen im alter

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