Seniorenwegweiser für den Main-Taunus-Kreis

111 Vorsorge für das Alter und den Sterbefall Sie ist als Behandlungsvereinbarung zwischen Arzt und Patient zu sehen, um zum Einen das Selbstbe- stimmungsrecht des Patienten zu wahren und zum Anderen den Arzt vor Strafverfolgung zu schützen. Eine Patientenverfügung wird von den behandeln- den Ärzten in der Regel respektiert, auch wenn sie nicht bindend sein kann. Eine Patientenverfügung ist verbindlich, wenn der Patientenwille für eine konkrete Lebens- und Be- handlungssituation sichergestellt werden kann. Es empfiehlt sich die Patientenverfügung in Verbindung mit einer Vorsorgevollmacht zu erstellen, da hier be- reits Fragen zur Gesundheitssorge geregelt werden. So kann man sicher sein, dass der Arzt seine Wün- sche respektiert, da sie von der bevollmächtigten Person durchgesetzt werden. Gesetzliche Betreuung Das Wesen einer Betreuung besteht darin, dass für eine volljährige Person ein Betreuer bestellt wird, wenn der zu Betreuende seine Angelegenheiten auf Grund von Krankheit oder Behinderung ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann. Der Be- treuer handelt in einem genau festgelegten, notwen- digen Umfang für diese Person. Über die Einrichtung einer Betreuung entscheidet das zuständige Betreuungsgericht (Amtsgericht). Es prüft ob und in welchem Umfang eine Betreuung er- forderlich ist. Ein Betreuer kann nur mit Gerichtsbeschluss und nur in seinem, im Beschluss übertragenen Wir- kungskreis, handeln. Er hat sich an die Vorschrif- ten des Betreuungsgesetzes zu halten und wird vom Gericht kontrolliert. Umfangreiche Informationen zum Thema sowie For- mularvordrucke enthält die von der Betreuungsbe- hörde herausgegebene Broschüre „Vorsorge treffen und das Leben selbst(bestimmt) gestalten“. Diese Broschüre kann bei der Betreuungsbehörde ange- fordert werden. Wichtige Ansprechpartner: Betreuungsbehörde Main-Taunus-Kreis Am Kreishaus 1-5 65719 Hofheim Tel.: (06192) 2 01-11 99, 2 01-20 31 und 2 01-23 49 Fax: (06192) 2 01-7 11 99, 2 01-7 20 31 und 2 -1-7 23 49 E-Mail: betreuungsbehoerde@mtk.org Betreuungsverein Caritasverband Main-Taunus Frankfurter Str. 5 a 65795 Hattersheim Tel.: (06190) 8 05 99-60 und 8 05 99-61 Fax: (06190) 8 05 99 89 E-Mail: betreuungsverein@caritas-main-taunus.de Amtsgerichte Amtsgericht Königstein Betreuungsgericht Burgweg 9 61462 Königstein Tel.: (06174) 29 03-0 E-Mail: verwaltung@ag-koenigstein.justiz.hessen.de   Zuständigkeit: Bad Soden, Eppstein, Kelkheim, Schwalbach Amtsgericht Höchst Betreuungsgericht Zuckschwerdtstr. 58 65929 Frankfurt-Höchst Tel.: (069) 13 67-32 18 E-Mail: verwaltung@ag-frankfurt.justiz.hessen.de  Zuständigkeit: Eschborn, Hattersheim, Hofheim, Kriftel, Liederbach, Sulzbach Amtsgericht Wiesbaden Betreuungsgericht Moritzstr. 5 65185 Wiesbaden Tel.: (0611) 3 54-5 63 Internet: www.justiz-hessen.de   Zuständigkeit: Flörsheim, Hochheim

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