Seniorenwegweiser für den Main-Taunus-Kreis

52 Hilfe und Pflege zu Hause bei der Körpflege, dem An- und Auskleiden, der Er- nährung, der Ausscheidung und der Mobilität. Medizinische Pflege und / oder therapeutische Behandlungen sind aus rechtlichen Gründen aus- geschlossen. Diese sollten von ausgebildeten Fach- kräften übernommen werden. Der Dauer der Beschäftigung einer Haushaltshilfe sind keine zeitlichen Grenzen gesetzt. Die Kündigungsfrist beträgt laut Tarifvertrag mindestens einen Monat. Die Beschäftigung in Deutschland ist sozialversi- cherungs- und steuerpflichtig. Der Arbeitslohn rich- tet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages des Berufsverbandes der Haushaltsführenden. (Informationen im Internet unter: www.dhb-netzwerk-haushalt.de) Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden bei einer Verteilung auf maximal sechs Arbeitstage in der Woche. Der Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage pro Kalenderjahr. Der Haushaltshilfe ist ein eigenes, hygienisch ein- wandfreies und abschließbares Zimmer mit Außen- fenster und angemessenem persönlichem Komfort zur alleinigen Nutzung zur Verfügung zu stellen. Schritte zur Beschäftigung einer europäischen Haushaltshilfe: Arbeitgeber im Privathaushalt: –– Arbeitsvertrag mit der Haushaltshilfe gemäß den tariflichen Bedingungen –– Beantragung einer Betriebsnummer beim Be- triebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit, Telefon: 0800-4-5555 20 (kostenfrei) –– Anmeldung zur Sozialversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse der Wahl der Haus- haltshilfe –– Abschluss einer Unfallversicherung –– Abführung der Lohnsteuer beim zuständigen Finanzamt Haushaltshilfe im Privathaushalt: –– Anmeldung beim Einwohnermeldeamt –– Beantragung einer Steuer-Identifikationsnummer beim zuständigen Finanzamt –– jährliche Lohnsteuererklärung gegenüber dem zuständigen Finanzamt Als Nachweis einer legalen Beschäftigung gemäß den Gesetzen und Bestimmungen des EU-Her- kunftslandes gilt die Entsendebescheinigung A 1. Diese bestätigt, dass die Haushaltshilfe im Gastland von der Sozialversicherungspflicht befreit ist. Die tatsächliche Einhaltung der vorgeschriebenen Be- dingungen ist jedoch nicht leicht zu überprüfen. Die private legale Beschäftigung einer europäischen Haushaltshilfe erfordert eine aufwendige Verwal- tungsarbeit. Sie birgt auch Risiken wie zum Beispiel die kontinuierliche Stellenbesetzung im Falle von Urlaubs- oder Krankheitszeiten der Haushaltshilfe. Einfacher und sicherer ist es, eine Vermittlungsagen- tur für europäische Haushaltshilfen zu beauftragen. Die Agentur vermittelt Dienstleistungsverträge mit einem Unternehmen im europäischen Ausland, bei dem die Haushaltshilfen legal beschäftigt werden. Während der Dauer ihrer Tätigkeit werden die Haus- haltshilfen in deutschen Sozialsystem (Krankenkasse, Renten- und Arbeitslosenversicherung) angemeldet. Bei der Auswahl der Vermittlungsagentur sollte auf folgendes geachtet werden: –– die Haushaltshilfe sollte in Deutschland sozialver- sichert sein –– die Vermittlungsagentur hilft tatsächlich bei der Lösung eventueller Probleme vor Ort und verfügt über gute Kenntnisse der rechtlichen Situation und Rahmenbedingungen, unter denen die euro- päischen Haushaltshilfen beschäftigt und entsen- det werden –– die Vermittlungsagentur prüft persönliche Refe- renzen der Haushaltshilfen Achtung: Manche Agenturen vermitteln in ihrem Her- kunftsland oder in Deutschland selbständig tätige Be- treuungskräfte. Derartige Beschäftigungsverhältnisse können behördlicherseits als Scheinselbständigkeit angesehen werden. Das kann zu schweren Strafen und Nachzahlungen in die Sozialkassen führen. Leistungen der Vermittlungsagentur sollten sein: –– Ermittlung des konkreten Bedarfs (Bedarfsanalyse) –– Auswahl der Haushaltshilfe und Organisation der An- und Abreise –– Hilfe bei der Lösung eventueller Probleme wäh- rend des Einsatzes der Haushaltshilfe – nicht nur telefonisch sondern auch in der Häuslichkeit

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