Seniorenwegweiser für den Main-Taunus-Kreis

98 Finanzierungsfragen Sozialamt Frankfurter Str. 33-37 65830 Kriftel Tel.: (06192) 40 04-49 Fax: (06192) 40 04-80 E-Mail: kerstin.koehler@kriftel.de Internet: www.kriftel.de (Sozialhilfeanträge und Rentenanträge) Einwohnermeldeamt, Renten- und Sozialamtsstelle Villebon-Platz 9-11 65835 Liederbach Tel.: (069) 3 00 98-21 (069) 3 00 98-22 Fax: (069) 3 00 98-68 E-Mail: peter.kloes@liederbach-taunus.de claudia.kappes@liederbach-taunus.de Internet: www.liederbach.eu (Sozialhilfeanträge und Rentenanträge) Sozialamt Marktplatz 1-2 65824 Schwalbach Tel.: (06196) 8 04-1 48 Fax: (06196) 8 04-3 00 E-Mail: robert.kiauka@schwalbach.de Internet: www.schwalbach.de (Sozialhilfeanträge und Rentenanträge) Bürger-Info-Service Rathaus Hauptstr. 11 65843 Sulzbach Tel.: (06196) 70 21-0 E-Mail: info@sulzbach-taunus.de Internet: www.sulzbach-taunus.de (Sozialhilfeanträge und Rentenanträge) Bitte beachten: In den Rentenannahmestellen ist keine Rentenbera- tung möglich. Rentenanträge werden nur nach vorheriger Termin- absprache aufgenommen. Wohngeld Die Wohnkosten sind oft der größte Ausgabenpos- ten im Haushaltsbudget. Zu diesen Kosten kann ein staatlicher Zuschuss gewährt werden. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers und als Lasten- zuschuss für den Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie. Unerheblich für die Leistung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Altbau oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist. Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und, wenn ja, in welcher Höhe, das hängt ab von drei Faktoren: –– der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder –– der Höhe des Gesamteinkommens –– der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung Im Main-Taunus-Kreis ist die Wohngeldbehörde beim Amt für Soziales im Landratsamt zuständig. Dort erhalten Sie die Anträge und Hilfe bei der An- tragsaufnahme. Main-Taunus-Kreis Amt für Soziales Wohngeldbehörde Am Kreishaus 1-5 65719 Hofheim Tel.: (06192) 2 01-0 © Frog 974 – Fotolia

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