Seniorenwegweiser für den Main-Taunus-Kreis

99 Finanzierungsfragen Kriegsopferfürsorge Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesversor- gungsgesetz (BVG) haben –– Menschen, die in Ausübung des militärischen Dienstes (Kriegsdienst, Kriegsgefangenschaft, unmittelbare Kriegseinwirkung auch bei der Zivilbevölkerung) zu Schaden gekommen sind Dienstleistende des Bundesgrenzschutzes oder Zivildienstleistende, die in Ausübung ihres Diens- tes einen bleibenden Schaden erlitten haben –– Opfer von Gewalttaten –– Personen, die durch eine Impfung einen gesund- heitlichen Schaden erlitten haben –– Opfer politischer Strafverfolgungsmaßnahmen der ehemaligen DDR Ansprechpartner für Kriegsopfer und Angehörige aus dem Main-Taunus-Kreis: Landeswohlfahrtsverband Hessen Fachbereich Soziale Entschädigung Hauptfürsorgestelle Frankfurter Str. 44 65189 Wiesbaden Tel.: (0611) 1 56-2 03 Fax: (0611) 1 56-57 2 03 E-Mail: thomas.hofmann@lwv-hessen.de Internet: www.lwv-hessen.de Leistungen für Schwerbehinderte Personen, die dauernd körperlich, geistig oder see- lisch beeinträchtigt sind, können beim Versorgungs- amt einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) stellen. Sie erhalten dann einen Feststellungsbescheid / Schwerbehindertenausweis, in dem der Grad der Behinderung eingetragen ist und gegebenenfalls bestimmte Merkzeichen. Diese sind Voraussetzung für unentgeltliche bezie- hungsweise verbilligte Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr und steuerrechtliche Vergüns- tigungen. Weitere Vergünstigungen sind zum Beispiel Ermäßi- gung bei Eintrittsgeldern in öffentlichen Einrichtun- gen und Museen. Die Merkzeichen sind: „B“ = Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson „Bl“ = Blind „G“ = erhebliche Gehbehinderung „aG“ = außergewöhnliche Gehbehinderung „Gl“ = Gehörlos „H“ = Hilflosigkeit „RF“ = Voraussetzung für die Gebührenermäßi- gung beziehungsweise Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht (Seite 101-102) Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden Mainzer Str. 35 / Eingang Lessingstraße 65185 Wiesbaden Tel.: (0611) 71 57-0 Fax: (0611) 3 27 64 48 88 E-Mail: poststelle@havs-wie.hessen.de Internet: www.rp-giessen.hessen.de/Soziales   Sprechzeiten: Mo. – Do. 8.00 – 15.30 Uhr Fr. 8.00 – 12.00 Uhr Blindengeld Blindengeld kann nach dem Hessischen Landes- blindengeldgesetz beantragt werden, wenn –– das Sehvermögen insgesamt mit beiden Augen nicht mehr als 2 Prozent beziehungsweise –– bei hochgradig sehbehinderten Menschen nicht mehr als 5 Prozent beträgt Eine augenfachärztliche Bescheinigung als Nach- weis der medizinischen Voraussetzungen erstellt der Augenarzt. Antragsunterlagen finden Sie unter: https://lwv-hessen.de/leben-wohnen-mit-blindheit/ blindengeld/ Die Antragstellung erfolgt beim Landeswohlfahrtsverband Hessen Regionalmanagement für blinde Menschen und schwer sehgeschädigte Menschen Kölnische Str. 30 34117 Kassel Tel.: (0561) 10 04-24 10 E-Mail: sven.sielaff@lwv-hessen.de Internet: www.lwv-hessen.de

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