Maßnahmen zur Maßnahmen zur Wohnraumanpassung Schwalm-Eder-Kreis

Finanzierung 26 Einkommenssteuererklärung teilweise in Abzug gebracht werden (als außergewöhnliche Belastungen). Eine Schwer- behinderung muss nachgewiesen werden und ein ärztli- ches Attest muss vorliegen. Vor Maßnahmenbeginn ist die Anerkennung (nach § 33 EStG) beim Finanzamt abzufragen. Ebenso können Handwerksleistungen nach § 35a Abs. 2 S. 2 EStG bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovie- rungsleistungen pro Haushalt und Jahr mit zwanzig Prozent von maximal 6.000 Euro der Handwerkskosten – also bis zu 1.200 Euro – als Steuerbonus angerechnet werden. Eigenleistung Im Normalfall ist es notwendig, ein gewisses Maß an Eigen- leistung bzw. an Eigenbeteiligung zu erbringen. Bei niedrigen Einkommen ist es möglich, einen Antrag beim Fachbereich Soziales (Sozialamt) zu stellen. Hier gilt jedoch auch, dass das Sozialamt nachrangig hinter allen anderen Kostenträgern zuständig ist. » » Finanzierung durch die Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) Die Berufsgenossenschaft finanziert umfangreich (keine Begrenzung nach oben) Maßnahmen der Wohnungs­ anpassung, wenn die Erkrankung oder Behinderung auf einen Arbeitsunfall oder auf eine Berufskrankheit zurück­ zuführen ist. Einkommen und Vermögen des Betroffenen werden hier nicht berücksichtigt. » » Finanzierung durch den Rentenversicherungsträger und das Integrationsamt Unter der Voraussetzung, dass bereits mindestens 15 Jahre lang Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden, ist die Deutsche Rentenversicherung für berufs­ tätige und behinderte Menschen zuständig. » » Steuererleichterungen Behindertengerechte Umbaumaßnahmen in einer Mietwoh- nung oder im selbst genutzten Eigenheim können bei der GEBORGENHEIT GEBEN FÄHIGKEITEN ERHALTEN ALLTAGSKOMPETENZ FÖRDERN Die Ausstattung • 66 Heimplätze in 64 Einzelzimmern und einem Doppelzimmer • Jedes Zimmer ist mit Nasszelle, TV- und Telefonanschluss ausgestattet • Alle Zimmer sind entsprechend den Bedürfnissen einer modernen Pflege komplett ausgestattet. • Eigene, gewohnte Einrichtungsgegen- stände können nach den persönlichen Bedürfnissen mitgebracht werden. • Gemütliche Aufenthaltsbereiche auf allen Etagen • Eigene Kapelle • Zwei geräumige Speisesäle • Eine große Terrasse und ein geschützter Garten zum Aufenthalt im Freien • Friseur und Fußpflege im Haus. CaritasAltenpflegeheim „St. Marien“ Wir bieten Ihnen ein Zuhause, in dem Sie sich geborgen fühlen können. Gute Pflege und liebevolle Begleitung im Alltag sind unsere Markenzeichen. Wir hoffen durch die Informationen Ihr Interesse geweckt zu haben und freuen uns auf Ihren Besuch. Wir sind rund um die Uhr für Sie da. Öffnungszeiten der Verwaltung: Montag und Donnerstag Mittwoch Dienstag und Freitag 10:00 bis 15:00 Uhr 10:00 bis 18:00 Uhr 08:00 bis 13:00 Uhr Ziegenhainer Str. 20 34576 Homberg (Efze) Tel.: 05681 9938-0 · Fax: 05681 9938-16 E-Mail: st.marien@caritas-fulda.de www.marien-homberg.de

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