Maßnahmen zur Maßnahmen zur Wohnraumanpassung Schwalm-Eder-Kreis

Finanzierung 25 4. Anpassung der Raumgeometrie 5. Maßnahmen an Sanitärräumen 6. Sicherheit, Orientierung, Kommunikation 7. Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen Die Durchführung von Maßnahmen der einzelnen Förder- bereiche 1 bis 7 wird mit acht Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 4.000 Euro pro Wohnein- heit, gefördert; der Standard „Altersgerechtes Haus“ mit zehn Prozent maximal 5.000 Euro, pro Wohneinheit. Zuschussbeträge unter 300 Euro werden nicht ausgezahlt (Umbausumme 3.750 Euro). Ein Fachunternehmen bestä- tigt die Einhaltung der Anforderungen bei Maßnahmen 1 bis 7. Sachverständige, planvorlageberechtigte Perso- nen, wie bspw. Architekt:innen oder speziell geschulte Handwerker:innen, prüfen beim Standard „Altersgerechtes Haus“ und reichen Verwendungsnachweise dazu bei der KFW ein. Weitere Informationen: www.kfw-foerderbank.de Wenden Sie sich zur Beratung an: Fachbereich 80 Wirtschafts-, Struktur-, Wohnungsbau- und EU-Förderung Parkstraße 6 34576 Homberg (Efze) Telefon 05681 775-476 E-Mail: wirtschaftsfoerderung@schwalm-eder.de » » KFW Die KFW Förderbank hat für 2021 noch keinen Zuschuss für Mieter:innen und Eigentümer:innen zur Anpassung von Wohnungen, Häusern und des Wohnumfeldes „Alters­ gerecht umbauen“ (Programm 455) aufgelegt. Die Bean- tragung der zinsgünstigen Kredite (Programm 159) erfolgt über die Hausbanken, die Beantragung der Zuschüsse über die KFW direkt. Gefördert werden Maßnahmen in folgenden 7 Bereichen: 1. Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen 2. Eingangsbereich und Wohnungszugang 3. V ertikale Erschließung/Überwindung von Niveauunterschieden © Caritasverband Nordhessen-Kassel e. V.

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