Seniorenwegweiser für die Stadt Hückeswagen

Lebensfreude 11 ist die Belastungsgrenze der (Familien-) Jahresbruttoeinnahmen auf ein Prozent reduziert. Schwerbehindertenausweis Menschen mit einer dauernden körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung können einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung stellen. Sind die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, stellt die Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises einen Schwerbehindertenausweis aus, der je nach Grad der Behinderung und vergebenen Merkmalen zu Nachteilsausgleichen führt. Auskunft erteilt das Bürgerbüro der Schloss-Stadt Hückeswagen Telefon: 02192 88-802, -803, -804 www.hueckeswagen.de Parkausweis für Behindertenparkplätze und für sonstige Parkerleichterungen Schwerbehinderte mit dem Vermerk aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder dem Vermerk Bl (blind) im Schwerbehindertenausweis erhalten einen Parkausweis, der zur Nutzung der Behindertenparkplätze berechtigt (blauer Parkausweis). Schwerbehinderten ohne Merkzeichen aG können unter bestimmten Voraussetzungen sonstige Parkerleichterungen (oranger Parkausweis) gewährt werden. Auskunft erteilt das Bürgerbüro der Schloss-Stadt Hückeswagen Telefon: 02192 88-802, -803, -804 www.hueckeswagen.de Eine Übersicht der Behindertenparkplätze in Hückeswagen finden Sie unter: www.hueckeswagen.de/behindertenbeauftragte/ Hilfen für hochgradig sehbehinderte, gehörlose Menschen und Blindengeld Blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderung haben Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG). Wer erhält Leistungen für blinde Menschen? Man bekommt Leistungen für blinde Menschen, wenn  das Augenlicht vollständig erloschen ist  oder die Sehschärfe auf beiden Augen massiv herabgesetzt ist  oder eine beidseitige Zerstörung der Sehzentren vorliegt (sogenannte Rindenblindheit) Aber auch Personen mit massiven Gesichtsfeldeinschränkungen, die das Sehvermögen erheblich beeinträchtigen, können einen Leistungsanspruch haben. Menschen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit können finanzielle Hilfe beantragen. Informationen und Antragstellung beim Landschaftsverband Rheinland LVR-Fachbereich Sozialhilfe II, 50663 Köln Telefon: 0221 809-0 www.lvr.de Soziale Entschädigung Diese Leistungen richten sich an Kriegsopfer, deren Angehörige und Hinterbliebene, aber auch an Opfer von Gewalttaten, an impfgeschädigte Menschen, an Personen, die im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes arbeiten sowie an Häftlinge aus der ehemaligen DDR. Die Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts umfassen Renten, Heil- und Krankenbehandlung, Leistungen im Todesfall, Fürsorgeleistungen, Pflegewohngeld sowie Leistungen für Hinterbliebene. Informationen und Antragstellung beim Landschaftsverband Rheinland LVR-Fachbereich Soziale Entschädigung 50663 Köln Telefon: 0221 809-5400 www.lvr.de IV Finanzielle Hilfen / gesetzliche Sozialleistungen

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