Maßnahmen zur Wohnraumanpassung in Jena

31 FINANZIERUNGS- UND FÖRDERMÖGLICHKEITEN VON WOHNUNGSANPASSUNG UND HILFSMITTELN Leistung der Beihilfestellen (Beamtenrechtliche Krankenfürsorge): Das Leistungsangebot entspricht dem der gesetzlichen Krankenkassen. Pflegekassen Nach dem SGB XI §40 gewährt die Pflegekasse pflegebedürftigen Menschen technische Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Voraussetzung ist, dass die Einstufung in einen Pflegegrad vorliegt und durch die Maßnahme die häusliche Pflege erleichtert oder ermöglicht wird oder eine selbstständigere Lebensführung unterstützt wird. Zu den technischen Hilfsmitteln gehören zum Beispiel: ein Pflegebett, der Hausnotruf oder andere Hilfsmittel, die zur Erleichterung der Pflege notwendig sind. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind überwiegend bauliche Maßnahmen, die mit einem wesentlichen Eingriff in die Bausubstanz verbunden sind, zum Beispiel: Badumbau (u. a. Einbau bodengleiche Dusche), Türverbreiterungen, Entfernen von Schwellen, Verlegen rutschfester Bodenbeläge, Anbringen von Handläufen und Haltegriffen, fest installierte Rampen, Treppenlifte, Ein- und Umbau von Mobiliar, Veränderung der Raumgeometrie. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.000,– Euro für alle im Zeitraum der Antragstellung notwendigen Maßnahmen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er auch wiederholt bewilligt werden, zum Beispiel, aufgrund einer starken Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder einer neuen Diagnose, die weitere Maßnahmen der Wohnungsanpassung notwendig macht. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme an die Pflegekasse gestellt werden, erst nach Bewilligung kann mit dem Umbau begonnen werden. Neben der Beschreibung der Maßnahme muss mindestens ein Kostenvoranschlag (fragen Sie dazu Ihre Pflegekasse) eingereicht werden, oft auch eine Einverständniserklärung des Vermieters. Ein Foto der Ausgangssituation und ein Skizze der geplanten Maßnahme mit einer kurzen Begründung kann das Verfahren erleichtern. Reicht der Zuschuss der Pflegekasse nicht aus und es sind bei geringem Einkommen keine Eigenmittel vorhanden, ist zur Übernahme der übersteigenden Kosten eine Antragstellung beim Sozialhilfeträger möglich. Auch für mehrere, maximal vier in einem Haushalt oder einer Pflegewohngruppe wohnende Personen, kann der Zuschuss bewilligt werden. Für die Neugründung von Pflegewohngruppen gibt es einen Förderbetrag sowie je Bewohner einen monatlichen Betrag für die organisatorischen, verwalterischen und pflegerischen Tätigkeiten in der Pflegewohngruppe. Lassen Sie sich dazu entsprechend beraten. Ist ein Anpassen der Wohnung aufgrund finanzieller oder baulicher Gegebenheiten nicht möglich oder sinnvoll, kann der Zuschuss der Pflegekasse auch für die Kosten eines Umzuges in eine barrierefreie Wohnung bewilligt werden, der Anspruch wird im Einzelfall geprüft. Leistungen der privaten Pflegeversicherung Das Leistungsangebot entspricht dem der gesetzlichen Pflegekassen. Beratung bekommen Sie auch bei: Compass Private Pflegeberatung, Telefon: 0800 010 88 00, Regionalbüro Erfurt, Telefon: 0221 93332-330. Bundesmittel: Förderprogramm der KfW „Altersgerecht Umbauen“, auch Förderung zum Einbruchschutz: Das Förderprogramm ist unabhängig vom Einkommen, gesundheitlichen Einschränkungen oder dem Alter. Gewährt werden kann ein Zuschuss (Programm 455) oder ein Kredit (Programm 159) für den barrierefreien Umbau und Maßnahmen des Einbruchschutzes. Gefördert werden: Maßnahmen zur Barrierereduzierung, Umbau zum Standard Altersgerechtes Haus, Umwidmen von Nichtwohnflächen, Wohnflächen erweitern oder teilen, Kauf einer barrierearm umgebauten Immobilie. Die Antragstellung für den Zuschuss erfolgt direkt bei der KfW-Bank, der Antrag für den Kredit erfolgt über die Hausbank. Maßnahmen der Barrierereduzierung (bei Zuschuss oder Kredit) in den folgenden Bereichen: 1. Wege zum Gebäude und Wohnumfeldmaßnahmen 2. Eingangsbereich und Wohnungszugang 3. Überwindung von Treppen und Stufen 4. Raumaufteilung und Schwellenabbau 5. Badumbau / Maßnahmen an Sanitärräumen 6. Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag (altersgerechte Assistenzsysteme, intelligente Gebäudetechnik oder Smart-Home-Anwendungen) 7. Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen Zuschuss: Anträge auf einen Zuschuss sind nur möglich, solange die aus dem Bundeshaushalt bereitgestellten Gelder im Verlauf des Jahres noch nicht aufgebraucht sind. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Broschüre (Stand Februar 2022), sind für den Zuschuss zur Barrierefreiheit noch keine Fördergelder bereitgestellt, verfügbar sind Gelder für den Einbruchschutz (Programm 455-E). Kredit: Es können 100 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 50.000,- Euro pro Wohneinheit, gewährt werden.

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