Maßnahmen zur Wohnraumanpassung in Jena

32 FINANZIERUNGS- UND FÖRDERMÖGLICHKEITEN VON WOHNUNGSANPASSUNG UND HILFSMITTELN Die Förderbausteine und Erklärungen zu den einzelnen förderfähigen Maßnahmen finden Sie in der Anlage „Technische Mindestanforderungen für altersgerechte Umbauten“ der KfW-Bank im Internet unter www.kfw.de unter „Altersgerecht Umbauen“. Sie können sich für Infomaterial der KfW auch an die Wohnberatung wenden. Das Förderprogramm kann mit weiteren Programmen, z. B. „Energieeffizient Sanieren“ kombiniert werden. Sozialhilfeträger Das Sozialamt kann Leistungen zur Verbesserung der Wohn- und Versorgungssituation älterer und behinderter Menschen gewähren. Der Anspruch wird im Einzelfall geprüft. Sozialhilfe wird nachrangig, nach Ansprüchen bei anderen Leistungsträgern, gewährt. Es werden Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Antragstellers geprüft. Bei Leistungen der Eingliederungshilfe gelten bedeutend höhere Vermögensgrenzen (Schonvermögen) als bei Leistungen der Hilfe zur Pflege. Die Leistung kann auch ergänzend erfolgen, wenn der Zuschuss der Pflegekasse für die erforderliche Maßnahme zur Wohnungsanpassung nicht ausreicht. Wohnungsbauförderung des Freistaates Thüringen Der Freistaat Thüringen fördert mit verschiedenen Programmen den Wohnungsbau im Bestand (Modernisierung) wie auch im Neubau. Bei einem anerkannten Grad der Behinderung können vergünstigte Berechnungen, z. B. des einzubringenden Eigenanteils, wirksamwerden bzw. ein Freibetrag in der einzuhaltenden Einkommensgrenze berücksichtigt werden. Mit dem Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm – ThüBaFF erhalten Menschen mit Behinderungen, Unternehmen oder Gemeinden einen Zuschuss von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Gefördert werden u. a. sowohl Umbaumaßnahmen der Wohnung als auch der barrierefreie Zugang zu Spielplätzen oder Wanderwegen. Für natürliche Personen kann der Zuschuss bis 10.000,- Euro je betragen. Programmdetails zum ThüBaFF erhalten Sie bei der Thüringer Aufbaubank unter: www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/ Barrierefreiheitsfoerderprogramm Aktuelle Informationen zu den Wohnungsbauförderprogrammen Thüringens erhalten Sie in der Stadtverwaltung Jena, TeamWohnen und Quartierentwicklung, Herr Friedel, Telefon: 03641 495130. Gesetzliche Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft: Leistungen für Betroffene von Arbeitsunfall /Wegeunfall, Berufskrankheit Rehabilitationsträger: Leistungen werden behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen gewährt. Leistungen zur Wohnungsanpassung werden nur dann gewährt, wenn sie dazu dienen, die Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern. Träger der Kriegsopferfürsorge / Opferentschädigungsgesetz: Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz und dem Opferentschädigungsgesetz können folgenden Personengruppen gewährt werden: Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen, Wehr- und Zivildienstgeschädigten, Opfern von Gewalttaten, Impfgeschädigten, Opfern politisch motivierter Strafverfolgungsmaßnahmen (z. B. SED- / DDR Unrecht). Dabei kommen auch Leistungen des Versorgungsamtes in Frage, Kapitalabfindung oder orthopädische Versorgung. Stiftungen: Entsprechend dem Stiftungszweck können Einzelpersonen finanziell unterstützt werden. Vermieter: Sprechen Sie Ihren Vermieter an, ob er sich an Kosten beteiligt oder die Finanzierung über eine Mietumlage möglich ist. Steuererleichterungen: Behindertengerechte Umbaumaßnahmen in einer Mietwohnung oder im selbst genutzten Eigenheim können bei der Einkommenssteuererklärung teilweise geltend gemacht werden. Diese Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und entspricht dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Broschüre. © Alexander Raths / AdobeStock FINANZIERUNGS- UND FÖRDERMÖGLICHKEITEN VON WOHNUNGSANPASSUNG UND HILFSMITTELN

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