Bauinformationsbroschüre Landkreis Kaiserslautern

24 Boden- und Umweltschutz Mutterboden (§ 202 BauGB) Mutterboden, welcher bei Baumaßnahmen sowie bei wesent­ lichen Veränderungen der Erdoberfläche ausgehoben wird, ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen. Bodenaushub, Bauschutt, Baustellenabfälle Bodenaushub, Bauschutt und sonstige Baustellenabfälle sind grundsätzlich schon an der Abfallstelle getrennt zu erfassen und (getrennt) einer Verwertung zuzuführen. Vor allem sind beim Rückbau von Gebäuden oder Gebäu- deteilen schadstoffhaltige Materialien (insbesondere asbesthaltige Baustoffe und Dämmmaterialien) und Bau- teile, die eine Aufbereitung behindern oder verhindern können (z. B. Rohrleitungen, Fenster, Türen, Fußboden- beläge usw.), vorher auszubauen (geordneter Rückbau). Folgende Aufteilung der Baureststoffe ist je nach anfallender Menge sinnvoll und sollte bereits bei der Planung von Bau- und Abrissmaßnahmen berücksichtigt werden: Bodenaushub Der Bodenaushub sollte möglichst an Ort und Stelle oder im Landschaftsbau wieder verwertet werden. Bauschutt Als aufbereitungsfähiger Bauschutt gelten z. B. Beton mit und ohne Eisen, Pflastersteine, Schiefer, Bimsstein, Naturstein, Kalksandsteine, Dachsteine, Ziegelmaterial, Mörtel und Flie­ sen ohne Anhaftungen. Zum nicht aufbereitungsfähigen Bauschutt, der einer zugelas­ senen Deponie zuzuführen ist, zählen alle auslaugbaren anor­ ganischen Stoffe, wie z. B. Gips, Kalk, Leichtbaustoffe, Mörtel und Fliesen sowie alle Baustoffe mit Anhaftungen. Verwertbare, gemischte Baustellenabfälle Alle verwertbaren Baustellenabfälle sind nach Möglichkeit sor­ tenrein zu trennen und einer Wiederverwertung zuzuführen: „ „ Metalle „ „ Papier und Pappe „ „ saubere Verpackungen aus Kunststoff oder Styropor „ „ Altholz, Bauholz, Kisten und Paletten Die vorgenannten Baustellenabfälle können durch Bürger des Landkreises auf den Wertstoffhöfen (ZAK im Kapiteltal oder Wertstoffhof in Kindsbach) kostenfrei angeliefert werden. Nicht verwertbare, gemischte Baustellenabfälle Nicht verwertbare Baustellenabfälle, wie z. B. Tapeten, Bodenbeläge, Fußbodendielen und Vertäfelungen, sind der Abfallentsorgung zuzuführen. Schadstoffhaltige Abfälle Als Sonderabfall sind beispielsweise zu entsorgen: Abbei­ zer, mit Holzschutzmitteln behandelte Hölzer (A4-Holz) sowie Gebinde mit Resten von Holzschutzmitteln, Batterien, Farb- und Lackverdünner, nicht ausgehärtete Klebestoffe, Kitt- und

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