Bauinformationsbroschüre Landkreis Kaiserslautern

3 Das Baugrundstück Auswahl eines Grundstücks Die Auswahl eines Baugrundstücks ist der erste entschei­ dende Schritt zur Verwirklichung Ihres Bauvorhabens, mit dem Sie zumeist eine langfristige Bindung an einen Standort eingehen. Bei der Auswahl können Sie nicht sorgfältig genug vorgehen. Sie sollten deshalb vor einem Erwerb das Grund­ stück so genau wie möglich kennenlernen. Es empfehlen sich Besuche zu verschiedenen Zeiten. Auch können Auskünfte von Nachbarn des ins Auge gefassten Grundstücks hilfreiche Aufschlüsse geben. Erschließung Ein wesentlicher Punkt für die Bebaubarkeit eines Grund­ stücks ist die gesicherte Erschließung. Das heißt, das Grund­ stück muss in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche liegen oder mit einer öffentlich- rechtlich gesicherten Zufahrt daran anliegen. Weiter müssen die Energie-, Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen zum Zeitpunkt des Bezuges benutzbar und die Abwasser­ beseitigung entsprechend den wasserrechtlichen Vorschriften gewährleistet sein. Wie es um die Erschließung Ihres Wunschgrundstücks bestellt ist, können Sie beim Bauamt Ihrer zuständigen Verbands­ gemeindeverwaltung erfragen. Voraussetzung für eine Bebaubarkeit Der Grundstückseigentümer und/oder -käufer sollte(n) sich zunächst entweder bei der Verbandsgemeindeverwaltung oder bei der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises erkundi­ gen, ob das Grundstück nach den planungsrechtlichen Eigen­ schaften und dem Stand der Erschließung tatsächlich ein Baugrundstück ist und wie es bebaut werden darf. Vorab ist also zu klären, ob auf dem gewünschten Grundstück das geplante Bauvorhaben überhaupt realisiert werden kann. Gleiches gilt für schon bebaute Grundstücke. Nachfolgende Fragen sollten besondere Beachtung finden: „ „ Welche Möglichkeiten der Bebauung bestehen hinsicht­ lich der Grundstückslage, der Grundstücksgröße und des Zuschnittes? „ „ Welche Festsetzungen und Baubeschränkungen trifft der vorhandene Bebauungsplan oder die vorhandene Gestal­ tungssatzung? „ „ Welche Baubeschränkungen ergeben sich durch die Umge­ bungsbebauung, wenn kein Bebauungsplan vorliegt? „ „ Liegt das gewünschte Grundstück im Außenbereich (außer­ halb des Geltungsbereichs eines qualifizierten Bebauungs­ plans, außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Orts­ teils)? „ „ Ist die Erschließung des Grundstücks gesichert? „ „ In welcher Höhe kommen ggf. Erschließungskosten auf mich zu? „ „ Ist das ins Auge gefasste Grundstück im Grundbuch belastet? „ „ In welcher Entfernung befinden sich der Arbeitsplatz, der Kindergarten, die Schule, Einkaufsmöglichkeiten? „ „ Ist eine ÖPNV-Anbindung gewährleistet? „ „ Ist die Grundversorgung im Ort gesichert? „ „ Sind irgendwelche Beeinträchtigungen, z. B. durch Indus­ trie, Landwirtschaft, Straßen, Fluglärm oder sonstige Immissionen, zu erwarten? „ „ Bestehen bereits Planungen, die möglicherweise in Zukunft zu Beeinträchtigungen führen können? Bei Zweifeln über die Bebaubarkeit oder Erschließung eines Grundstücks empfiehlt sich eine Bauvoranfrage zu stellen. Diese ist schriftlich über die jeweilige Verbandsgemeinde einzureichen. Altlasten/altlastverdächtige Flächen Vor dem Kauf eines Baugrundstücks, vor allem, wenn es sich um ein bereits genutztes, unbebautes Grundstück außerhalb von Neubaugebieten handelt, sollte man sicher ausschließen, dass sich dort Bodenverunreinigungen aus früheren Nutzun­ gen befinden. Sorgfältige Recherchen machen sich angesichts des großen, insbesondere auch finanziellen Risikos immer bezahlt. Fanden vielleicht Abbauarbeiten auf dem Grundstück statt? Wurde die Fläche eventuell früher gewerblich genutzt? Fanden Bodenbewegungen statt? Antworten auf diese Fragen können erste Hinweise auf mögliche sog. Altlasten liefern. Bei der für den Landkreis Kaiserslautern zuständigen Struk­ tur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasser­ wirtschaft, Abfall und Bodenschutz in Kaiserslautern, kann nachgefragt werden, ob entsprechende Informationen über das Grundstück vorliegen. Hier wird ein Kataster über Flächen mit bekannten oder ver­ muteten Altlasten und sonstigen kontaminierten Flächen geführt. Die vorhandenen Listen werden laufend aktualisiert. Allerdings besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Auch wenn über das gesuchte Grundstück keine Altlasten bekannt sind, kann es dennoch sein, dass dort Schadstoffe im Boden lagern. Klare vertragliche Absprachen zwischen Grundstückskäufer und -verkäufer sind deshalb nach der umfassenden Informati­ onssuche über das Grundstück die zweitwichtigste Altlasten­ vorsorge. Ob zum Zeitpunkt des Kaufes ein Altlastenverdacht besteht oder nicht, für den Fall der Fälle sollte vertraglich fest­ gehalten werden, wer die Untersuchungskosten und ggf. wei­ tere Maßnahmen zu tragen hat.

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