Bauinformationsbroschüre Landkreis Kaiserslautern

Das Baugrundstück 4 Grundstückswert Auskünfte über Bodenwerte von Grundstücken können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung erfragen oder bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstücks­ werte, beim zuständigen Katasteramt (Kusel bzw. Pirmasens), einholen. Mithilfe von Kartenübersichten können Sie dort die aktuellen Bodenrichtwerte in Erfahrung bringen, welche einen guten Anhaltspunkt für den Grundstückspreis darstellen. Die­ ser Wert bildet allerdings nicht den erzielbaren Preis auf dem freien Markt (ab). Er dient lediglich als Orientierungshilfe. Nebenkosten Bei einem Grundstückskauf sollten Sie die anfallenden Neben­ kosten beachten, welche zum eigentlichen Grundstückspreis hinzukommen: „ „ Grunderwerbsteuer „ „ Notar- sowie Grundbuchkosten „ „ ggf. Straßen-, Kanal- und Wassergebühren „ „ ggf. weitere Kosten (z. B. Vermessungskosten oder Makler­ kosten) „ „ in Neubaugebieten ggfs. Erschließungsbeiträge Grunderwerbsteuer Die Grunderwerbsteuer wird vom Finanzamt erhoben. Es wer­ den Ihnen fünf Prozent des zugrunde gelegten Kaufpreises/ Grundstückswertes in Rechnung gestellt. Erwerben Sie ein Grundstück, welches bereits bebaut ist, wird die Grund­ erwerbsteuer auch vom Gebäudewert erhoben. Notarkosten Die Notar- und Grundbuchkosten betragen in der Regel 1,5 Prozent des Kaufpreises. Erschließungsbeiträge für Straßenausbau, Kanal und Wasserversorgung Ist Ihr Grundstück noch nicht erschlossen oder wird aufgrund der Teilung eines alten, größeren Grundstücks in mehrere Bau­ plätze eine erneute Erschließung notwendig, sollten Sie diese Kosten in Ihrer Finanzierungsplanung berücksichtigen. Das Bauamt der zuständigen Verbandsgemeinde informiert Sie gerne. Auch wenn bereits eine Straße an Ihr Grundstück führt, können dennoch Beiträge für den Straßenbau, den Kanal und die Wasserversorgung anfallen. Der Beitrag für den Straßen­ bau richtet sich nach den tatsächlich entstandenen Kosten. Obgleich die Gemeinde ein Teil der Kosten trägt, haben Sie als Grundstückseigentümer den größten Anteil an den Straßen­ baukosten zu übernehmen. Die Höhe der Kosten hängt von mehreren Faktoren ab: So können breite Gehwege auf beiden Seiten, verkehrsberuhi­ gende Maßnahmen, Grünflächen mit Bäumen oder Parkplätze die Straßenbaukosten – und damit die Anlieger- bzw. Erschlie­ ßungsbeiträge – erhöhen. Die Kanal- und Wasserversorgungsbeiträge richten sich nach der Grundstücksgröße und dem Gebäudevolumen. Aktuelle Berechungswerte für die zu erwartenden Beiträge erhalten Sie vom Bauamt der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung. Erwerb Bevor Sie sich endgültig für ein Grundstück entscheiden, soll­ ten Sie es genau kennen. Eine wichtige Rolle spielt die Baugrundbeschaffenheit. In Einzelfällen müssen vor Baubeginn bestimmte Vorkehrungen getroffen werden, z. B. bei felsigem oder moorigem Boden, aber auch bei Grundstücken mit erhöhtem Grundwasser­ spiegel. Diese beschriebenen Vorkehrungen führen natürlich auch zu Mehrkosten, welche Sie ggf. in den Bau einkalkulieren sollten. Entsprechende Auskünfte über den geplanten Bauort erhalten Sie bei Ihrer Verbandsgemeinde. Im Zweifel kann die Begut­ achtung durch ein Ingenieurbüro ratsam sein. Es lohnt sich, die Nachbarn der angrenzenden Grundstücke zu befragen. Erkundigen Sie sich genau, wie sich die Gegend um das Grundstück darstellt und möglicherweise in der Zukunft aus­ sehen kann. Ebenfalls sollte man berücksichtigen, ob mögliche Immissi­ onen, z. B. Lärm oder Verschmutzungen, den ausgewählten Bauplatz beeinträchtigen können. Erbbau Bei einem Grundstückskauf ist der volle Kaufpreis zu entrich­ ten, welcher einen großen Teil der Gesamtkosten ausmachen kann. Es gibt aber auch andere Kaufformen, z. B. die Nutzung im Wege des sog. Erbbaurechts. Dies ist ein grundbuchgesi­ chertes Recht zur baulichen Nutzung eines fremden Grund­ stücks über einen festgelegten Zeitraum, in der Regel für 99 Jahre. Genaue Informationen über mögliche Erbbaugrund­ stücke erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

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