Wegweiser für Senioren und erwachsene Menschen mit Behinderung - Stadt Kamen

Um den blauen Parkausweis zu beantragen, benötigt man einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind). Außerdem können seit Anfang 2009 folgende Personen den blauen Parkausweis erhalten: Contergangeschädigte (beidseitige Amelie oder Phokomelie) und Menschen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (zum Beispiel Amputation beider Arme). Der Parkausweis ist personenbezogen und nicht auf andere übertragbar. Er ist nicht auf ein bestimmtes Auto eingetragen, sondern auf den Inhaber. Daher kann er immer dann zum Einsatz kommen, wenn die berechtigte Person fährt oder gefahren wird. Bei Vorliegen der v. g. Voraussetzungen stellt das Bürgerbüro der Stadt Kamen den Parkausweis für Behinderte aus. Sofern ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „aG“ und „Bl“ beim Kreis Unna beantragt wurde, die Entscheidung darüber jedoch noch aussteht, kann ein vorläufiger Berechtigungsausweis mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Monaten ausgestellt werden. Voraussetzung dafür ist ein Nachweis über den gestellten Antrag (Kopie des Antrages mit Bescheid des Versorgungsamtes über den Eingang des Antrages beim Kreis Unna) und eine ärztliche Bescheinigung, die, unter Angabe der vorliegenden Erkrankung, die Notwendigkeit eines solches Ausweises bescheinigt. Nähere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro oder bei der Seniorenbetreuung der Stadt Kamen. Informationsstelle des Rathauses Fachbereich Bürger Service Bürgerbüro Telefon: 02307 148-3050 Servicezeiten: Mo., Di. 07:30 – 16:30 Uhr Mi. 07:30 – 13:00 Uhr Do. 07:30 – 17:00 Uhr Fr. 07:30 – 13:00 Uhr KFZ-Steuerermäßigung Kraftfahrzeuge, die für schwerbehinderte Menschen zugelassen sind, können steuerlich begünstigt werden. Ein schwerbehinderter Mensch kann die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer beantragen, wenn der Schwerbehindertenausweis eines der folgenden Merkzeichen enthält: • H = Hilflosigkeit bei den Verrichtungen des täglichen Lebens • aG = außergewöhnliche Gehbehinderung • Bl = Blindheit oder hochgradige Sehbehinderung Diese Befreiung gilt neben der Nutzung der „Freifahrt“ im öffentlichen Personen- und Nahverkehr (siehe oben). Schwerbehinderte, deren Ausweis einen orangefarbenen Aufdruck mit dem Merkzeichen „G“ oder „Gl“ aufweist, haben die Wahl. Sie können entweder die „Freifahrt“ im öffentlichen Personen- und Nahverkehr oder eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Höhe von 50 Prozent beantragen. Nähere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro, bei der Seniorenbetreuung oder beim Hauptzollamt Dortmund. © Africa Studio/AdobeStock 27 Beratung und Hilfe

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