Wegweiser für Senioren und erwachsene Menschen mit Behinderung - Stadt Kamen

Ermäßigung/Befreiung vom Rundfunkbeitrag Schwerbehinderte Menschen, Auszubildende, Studenten, Hilfebedürftige und Heimbewohner zahlen unter bestimmten Voraussetzungen keinen oder einen ermäßigten Rundfunkbeitrag (früher: Rundfunkgebühr). Die Befreiung oder Ermäßigung muss beantragt werden. Der Rundfunkbeitrag wird pro Haushalt erhoben und beträgt 18,36 Euro monatlich (Stand: Januar 2023). Der ermäßigte Beitragssatz beträgt 6,12 Euro monatlich (ein Drittel der regulären Gebühr). Bestimmte Personengruppen können vom Rundfunkbeitrag befreit werden oder erhalten eine Ermäßigung. Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen RF zahlen einen reduzierten Beitragssatz von 6,12 Euro monatlich. Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag erhalten: • Sozialhilfeempfänger, die Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, • Raumeinheiten der vollstationären Pflege in Wohnheimen und Wohneinrichtungen, die Leistungen für Menschen mit Behinderungen erbringen, sowie Zimmer in Hospizen, • Empfänger von Hilfe zur Pflege, von der Kriegsopferfürsorge oder nach landesgesetzlichen Vorschriften, • Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, • Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (Hartz IV) – Jetzt: Bürgergeld • Empfänger von Ausbildungsförderung (BAföG), Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld, die nicht bei den Eltern wohnen, • Empfänger von Leistungen nach dem Asyl- bewerberleistungsgesetz, • Sonderfürsorgeberechtigte (§ 27 e BVG), • Empfänger von Pflegezulage bei Kriegsschadenrente (§ 267 LAG), • Volljährige, die in einer stationären Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe leben, • Taubblinde, • Empfänger von Blindenhilfe nach SGB XII oder nach § 27 BVG oder von Landespflegegeld, • Befreiung als besonderer Härtefall (Wer nur deshalb keine der oben genannten Sozialleistungen erhält, weil sein Einkommen weniger als 17,50 Euro über der jeweiligen Einkommensgrenze liegt, bekommt dennoch eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag). Anträge auf Befreiung/Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag sind beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice oder im Bürgerbüro der Stadt Kamen zu stellen. Genaue Informationen erhalten Sie auch unter dem Servicetelefon des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice unter der Rufnummer 0180 6 99955510 und auf der Internetseite www.rundfunkbeitrag.de. Telefongebührenermäßigung Neben der Rundfunkbeitragsermäßigung bzw. Rundfunkbeitragsbefreiung kann bei der Deutschen Telekom ein Sozialtarif für das Telefon beantragt werden. Im Bürgerbüro der Stadt Kamen können Anträge auf Telefongebührenermäßigung (sog. Sozialtarif) gestellt werden. Dies geschieht meist in Verbindung mit der Befreiung von der Rundfunk- gebührenpflicht, ist aber nicht unbedingt erforderlich. Folgende Befreiungsvoraussetzungen gelten lt. Angaben der Deutschen Telekom: Für Sozialtarif 1 wird einer der folgenden Nachweise benötigt: • Aktueller Bescheid über die Rundfunkbeitragsbefreiung • Schwerbehindertenausweis mit Angabe des Grades der Behinderung sowie des Merkzeichens RF • Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes • Aktueller BAföG-Bescheid LEBENSUNTERHALT / WICHTIGE SOZIALLEISTUNGEN © Brigitte Bohnhorst / Fotolia 28 Beratung und Hilfe

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