Ratgeber für den Trauerfall für die Stadt Kassel

7 J Den Sterbefall beim Arbeitgeber melden. J An Trauerkleidung denken. J Angehörige und Freunde benachrichtigen. J Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen (Notar einschalten). J Wohnung kündigen, Übergabe regeln. J Zeitungen und Telefon ab- oder umbestellen. J Auto und Kfz-Versicherung ab- oder ummelden. J Post umbestellen. J Daueraufträge bei Banken und Sparkassen ändern. J Fälligkeit von Terminzahlungen prüfen. J Vereinsmitgliedschaften kündigen. J Abstellen von Gas und Wasser. J Heizungsanlage regulieren. J Bei Bedarf Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar einschalten. Benötigte Unterlagen bei einem Sterbefall: J Personalausweis / Legitimationspapiere. J Ärztliche Todesbescheinigung. J Geburtsurkunde / Stammbuch. J Heiratsurkunde / Stammbuch. J Ggf. Sterbeurkunde des Ehegatten. J Ggf. rechtskräftiges Scheidungsurteil. J Rentenbescheide / Rentennummer. J Versicherungskarte der Krankenkasse. J Ggf. Versicherungspolicen / Sterbe- und Lebensversicherungen. J Ggf. Schwerbehindertenausweis. J Bei vorhandener Grabstelle die Grabkarte. J Den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung ein- getreten ist. J Die Todesbescheinigung vom Arzt ausstellen lassen, wenn der Sterbefall in der Wohnung eingetreten ist. J Ein Bestattungsunternehmen mit der Überführung beauftra- gen, welches auf Wunsch auch fast alle mit einem Sterbefall verbundenen Behördengänge erledigt. J Die Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes ausstel- len lassen. J Bestattungsform festlegen (Erd- oder Feuerbestattung, Wahl- oder Reihengrab). J Sarg auswählen. J Terminfestlegung bei Stadt und Kirche für die Trauerfeier und Beerdigung. J Ausgestaltung der Trauerfeier regeln (Orgelspiel, Dekoration, Sarggebinde, Kränze und Handsträuße). J Terminabsprachemit Druckerei wegen Anzeige/Gedenkbildchen. J Zeitungsanzeige (Familienanzeige, Nachruf) verfassen und bestellen. J Adressen für Anschriften bei Trauerbriefen zusammenstellen. J Dem Pfarrer oder Trauerredner Informationen über die verstor- bene Person zukommen lassen. J Für Leichenschmaus Gaststätte, Restaurant oder Café reservieren. J Mit Versicherungen bzw. Sterbekasse abrechnen. J Den Tod eines Rentenempfängers beimPostrentendienst melden. J Bei der Rentenversicherungsstelle Vorschusszahlung beantragen. J Rentenanspruch geltend machen. J Beamtenversorgung und Zusatzversicherung beantragen. für die Stadt Kassel Formalitäten und sonstige Maßnahmen in Stichworten Trauerfeier zur Einäscherung Die Trauerfeier zur Einäscherung findet mit Sarg statt, danach erfolgt die Kremierung und als Abschluss die Urnenbeisetzung. Auf Wunsch begleitet Sie Ihr Seelsorger zur Urnenbeisetzung. Trauerfeiern zur Einäscherung können in der Trauerhalle des Hauptfriedhofes und in allen Kapellen der Stadtteilfriedhöfe stattfinden. Urnenfeier mit anschließender Beisetzung Die Kremierung findet statt, danach wird der Termin zur Urnen- feier zwischen Angehörigen, Seelsorger und Friedhofsverwaltung abgestimmt. Im Anschluss an die Urnenfeier wird die Urne auf dem Friedhof beigesetzt. Urnenfeiern sind grundsätzlich auf allen Kasseler Friedhöfen möglich. Hinweis: Auf dem Hauptfriedhof besteht die Möglichkeit zur Wahl zwischen großer Trauerhalle und kleiner Kapelle. Erdbestattung Die christliche Trauerfeier mit Seelsorger oder die weltliche Trauerfeier mit Redner findet in der Friedhofskapelle des Fried- hofes statt. Die Dauer beträgt im Regelfall 25 bis 30 Minuten. Auf Wunsch der Angehörigen kann gegen geringen Aufpreis eine sogenannte „Doppelzeit“ gebucht werden, dies ist nötig um ausreichend Zeit für besondere musikalische Umrahmung oder für Nachrufe zu haben. Die Friedhofsverwaltung stellt in allen Trauerhallen und Kapellen die Kerzen und Gründekoration und den Organisten. Nach dem Gottesdienst zieht die Trauergemeinde zum Grab. Der Sarg wird in die Gruft abgelassen. Der Geistliche spricht den Segen. Feuerbestattung Die Feuerbestattung bedeutet immer die Kremierung des Leich- nams. Ob die Einäscherung vor oder nach einer Trauerfeier voll- zogen wird, liegt in der Entscheidung der Angehörigen. Es bieten sich zwei Alternativen an: Formen der Bestattung

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