A bis Z - Älter werden in Kassel

B 17 Betreuungsrecht, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung Wer aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls nicht in der Lage ist, für sich Entscheidungen zu treffen, benötigt eine rechtsverbindliche Vertretung. Die Vorsorgevollmacht ist das rechtlich stärkste Instrument, um privat und ohne Einmischung von außen seine Angelegenheiten für alle Lebensbereiche – einschließlich der Gesundheitsbelange – zu regeln. Die Vorsorgevollmacht sollte eine eindeutige schriftliche Willenserklärung sein, mit der eine Person (oder auch zwei/drei) des Vertrauens bevollmächtigt wird, in einem jeweils definierten Wirkungskreis zu handeln. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, so prüft das Betreuungsgericht im Fall von entsprechenden psychischen Erkrankungen bzw. geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderungen die Voraussetzungen zur Einrichtung einer rechtlichen Betreuung. Zu dieser Prüfung gehören die Einholung eines ärztlichen Gutachtens und ein Bericht über das soziale Umfeld des Betroffenen durch die Betreuungsbehörde (Sozialbericht). Kommt das Gericht zu der Entscheidung, dass eine Betreuung erforderlich ist, wird ein Betreuer eingesetzt, der den Betroffenen in den Angelegenheiten vertreten kann, die vom Gericht festgelegt sind. Gibt es im persönlichen Umfeld niemanden, der geeignet und bereit ist, die Betreuung zu übernehmen, setzt das Gericht einen fremden Menschen ein, der sich Besichtigungen, Führungen • Kunst und Kultur für Ältere Besuchsdienst Einige Kirchengemeinden und Wohlfahrtsverbände bieten ehrenamtliche Besuchsdienste an. Die Angebote sind direkt bei der jeweiligen Kirchengemeinde zu erfragen. Weitere Informationen: • Beratungsstelle ÄLTER WERDEN Betreutes Wohnen • Wohnen mit Service Betreuungsgruppe für Menschen mit Demenz Menschen mit Demenz bietet sich an verschiedenen Orten im Stadtgebiet die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Betreuungsgruppe. Geleitet wird die Gruppe von einer Fachkraft, die von freiwilligen Helfern unterstützt wird. Die Betreuungsgruppe bietet Entlastung für pflegende Angehörige und Geselligkeit und Anregung für die Erkrankten. Die Kosten für die Betreuungsgruppen werden von den Pflegekassen erstattet, sofern mindestens Pflegegrad 1 vorliegt und der Anbieter der Betreuungsgruppe anerkannt ist. • Demenz • ZEDA

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=