A bis Z - Älter werden in Kassel

B 18 Stadt Kassel, Sozialamt, Betreuungsbehörde Geschäftszimmer Rathaus, Obere Königsstraße 8, 34117 Kassel Telefon: 0561 787-5010 oder -5199 E-Mail: betreuungsbehoerde@kassel.de Internet: www.kassel.de Bildungsangebote – lebenslanges Lernen Spezielle Kurse für ältere Menschen, die deren besonderen Lernwünschen und Interessen Rechnung tragen, finden sich inzwischen an vielen Orten des Stadtgebietes. • Akademie 55plus • Bürgeruniversität Kassel • Familienbildungsstätten • Stadtbibliothek Kassel • Stadtteil-/Nachbarschaftstreffs/Begegnungsstätten • Veranstaltungsprogramm für Menschen ab 60 Jahren • Volkshochschule Region Kassel zur Übernahme dieser Aufgabe vorrangig ehrenamtlich bereit erklärt hat. Für den Fall, dass eine Vorsorgevollmacht nicht infrage kommt, empfiehlt es sich, eine Betreuungsverfügung zu verfassen, in der Wünsche und Anweisungen für bestimmte voraussehbare Situationen formuliert werden – z. B. der Wunsch, in der eigenen Wohnung zu bleiben, die Wahl eines bestimmten Heimes oder Behandlung in einer bestimmten Klinik. Zusätzlich zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung kann eine Patientenverfügung aufgesetzt werden. Sie definiert Behandlungswünsche gegenüber Ärzten und Pflegepersonal für den Fall der Entscheidungs- bzw. Einwilligungsunfähigkeit. Wer sichergehen will, dass diesen Wünschen tatsächlich entsprochen wird, kann die Patientenverfügung an eine Vorsorgevollmacht bzw. eine Betreuungsverfügung anhängen und so den Bevollmächtigten bzw. Betreuer zur Umsetzung des erklärten Willens verpflichten. Die Betreuungsbehörde bietet regelmäßig Informationsveranstaltungen zu den Themenbereichen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung an.

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