Elternratgeber zum Schulbeginn 2020

Vorsorge und Sicherheit 12 Versicherungsschutz für Ihr Kind Auch wenn Sie mit Ihrem Kind den Schulweg schon vor Schul- start intensiv trainiert haben und Ihr Kind sich sicher im Verkehr bewegt, gehören Kinder in jedemFall zu den am stärksten gefähr- deten Verkehrsteilnehmern. Zwar ist Ihr Kind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, allerdings greift diese Absiche- rung nur unter bestimmten Voraussetzungen. Zu bedenken ist zum einen, dass die gesetzliche Unfallversi- cherung nur dann zahlt, wenn Ihr Kind durch einen Unfall in der Schule oder auf dem direkten Schulweg dauerhaft verletzt wird. Sobald Ihr Kind von dem eigentlichen Schulweg abweicht, greift der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversiche- rung nicht mehr. Mehr als 70 Prozent aller Unfälle ereignen sich aber nicht in der Schule oder auf dem Schulweg, sondern in der Freizeit. Diese Freizeitunfälle sind über die gesetzlicheUnfallversi- cherung nicht abgedeckt. Hinzu kommt, dass die Zahlungen nur unzureichend sind. Diese Lücke können Sie mit einer privaten Unfallversicherung schließen. Sie zahlt bei jedem Unfall, egal ob auf dem Schulweg oder beim Toben auf dem Spielplatz. Über die genauen Konditionen und Leistungen können Sie sich bei der jeweiligen Versicherung informieren. Schutz vor hohen Sachschäden Ebenso wichtig wie die Unfallversicherung ist auch eine Haft- pflichtversicherung. Damit ist Ihre Familie vor Schadensersatz- ansprüchen geschützt. Wie schnell ist es passiert: Beim Fußballspielen schießt Ihr Sohn den Ball in die Wohnzimmerscheibe des Nachbarn oder Ihre Tochter fährt mit dem Fahrrad gegen das Auto des Nachbarn. Ohne Haftpflichtversicherung müssten Sie jetzt selbst für den entstandenen Schaden aufkommen, denn ab dem siebten Lebensjahr ist ein Kind schadensersatzpflichtig. In diesem Fall springt die Haftpflichtversicherung ein. Sie trägt beispielsweise die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten, übernimmt das Schmerzensgeld oder gar die Zahlung des Verdienstausfalls bis hin zur Rente für den Geschädigten. Der Risikoschutz gilt sowohl für die Eltern als Aufsichtspflichtige über eigene oder fremde Kinder wie auch für die Kinder selbst. TIPP Der Begriff Teilhabe bedeutet nach einer Definition der Welt- gesundheitsorganisation (WHO) das „Einbezogensein in eine Lebenssituation“. Hierbei geht es darum,Menschenaktiv zuun- terstützen, damit diese am gesellschaftlichen und wirtschaft- lichen Leben teilnehmen können. Hier sind sowohl Menschen mit Behinderung als auchmitMigrationshintergrund oder aus schwierigen sozialenVerhältnissengemeint. Umbeispielsweise Familienmit wenig Einkommen bei der Finanzierung der Aus- bildung ihrer Kinder zu unterstützen und somit zu gewährleis- ten, dass die Kinder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, werden finanzielle Hilfen angeboten. Seit März 2011 kann dieses Bildungspaket beantragt werden. Allerdings können auch rückwirkend Ansprüche geltend ge- macht werden. Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die ALG II, Sozialgeld, SGB-XII-Leistungen, Kinderzuschläge oder Wohngeld bezie- hen. Kinder und Jugendliche werden bis zum 25. Lebensjahr gefördert – einzige Ausnahme sind Leistungen für Kultur, Sport und Freizeit, dahier dieAltersgrenze bei 18 Jahren liegt. Bezahlt werden beispielsweise Schulausflüge, Nachhilfeleistungen, Kosten für Beförderungsmittel,Mittagessen, aber auchBeiträge für Schwimmkurse oder Vereinssport. © st-fotograf - Fotolia Vorsorge und Sicherheit

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