Perspektive Alter Stadt Kerpen

7 VORSORGE TREFFEN 7.1 Vollmachten und Verfügungen Jeder kann durch einen Unfall, eine Krankheit oder im Alter in eine Lage kommen, in der selbstverantwortliches Handeln verwehrt ist und sinnvolle Entscheidungen nicht mehr selbst getroffen werden können. Bedenken Sie, dass auch Kinder, Eltern und Ehegatten nur mit einer Vollmacht für eine voll­ jährige Person handeln können. Vorsorgevollmacht – privater Weg Mit einer gut durchdachten Vorsorgeregelung für Ihre per­ sönliche Zukunft können Sie selbst entscheiden und dar­ stellen, welche Entscheidungskriterien für Sie angemessen und richtig sind. Mit einer Vorsorgevollmacht lässt sich die gerichtliche Bestellung eines Betreuers vermeiden. Rechtliche Betreuung – gesetzlicher Weg Für alle erwachsenen Personen, die den privaten Weg der Vorsorge – die Vollmacht – nicht genutzt haben und die auf­ grund einer körperlichen, seelischen, geistigen Behinderung oder einer psychischen Erkrankung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, bestellt das Betreuungs­ gericht auf Antrag einen Betreuer. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Kerpen: www.stadt-kerpen.de Das Bundesjustizministerium bietet innerhalb der Broschüre „Betreuungsrecht“ • Formulierungsvorschläge zu Verfügungen und Voll­ machten • Erläuterungen zu Wirksamkeit und den Gefahren von Vollmachten • ein Anmeldeformular für das Zentralregister der Bundes­ notarkammer ■ ■ Die Broschüre kann kostenlos bestellt werden unter: Telefon: 0180-5778090 Internet: www.bmj.bund.de/ratgeber Beratung zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung in Kerpen: Ansprechpartner: Herr Nixdorf, SKM Mittwoch: 15:30 – 17:30 Uhr, Stiftsplatz 4, Begegnungs­ zentrum Alleinerziehender Termine nach Vereinbarung unter Telefon: 02235 799551 7.2 Betreuungsvereine Beratung und Unterstützung für Betreute, Betreuer und Voll­ machtnehmer wird durch die im Stadtgebiet Kerpen tätigen Betreuungsvereine angeboten: ■ ■ Betreuungsverein AWO Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e. V. Zeißstraße 1, 50126 Bergheim Ansprechpartnerin: Frau Celikel Telefon: 02271 60329 Mobil: 0170 7956522 ■ ■ Betreuungsverein Sozialdienst kath. Frauen Erftkreis e. V. Kirchstraße 1 a, 50126 Bergheim Ansprechpartnerin: Frau Schreiber Telefon: 02271 492710 E-Mail: schreiber@skf-erftkreis.de Sprechzeiten: Dienstag 14:00 – 17:00 Uhr ■ ■ Betreuungsverein Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. RV Köln / Rhein-Erft-Kreis / Leverkusen Immendorfer Straße 15, 50321 Brühl Ansprechpartner: Herr Schmitz Telefon: 0221 89009390 E-Mail: Bernhard.Schmitz@juh-erft.de Sprechzeiten: Mittwoch 10:00 – 14:00 Uhr ■ ■ Betreuungsverein Sozialdienst Kath. Männer für den Rhein-Erft-Kreis e. V. Kämischhof, Kerpener Straße 10 50374 Erftstadt-Gymnich Ansprechpartner: Herr Nixdorf Telefon: 02235 799551 E-Mail: nixdorf@skm-rek.de Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 11:00 – 12:30 Uhr in Kerpen mittwochs 15:30 – 17:30 Uhr, Stiftsplatz 4 ■ ■ Betreuungsverein Lebenshilfe NW e. V. Gildenweg 6, 50354 Hürth Ansprechpartnerin: Frau Padberg Telefon: 02233 935109 E-Mail: padberg.anke@lebenshilfe-nrw.de Sprechzeiten: Dienstag 10:00 – 12:00 Uhr 37 Perspektive Alter

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