Perspektive Alter Stadt Kerpen

8 GESETZLICHE BETREUUNG Die gesetzliche Betreuung wird in den § 1896 bis § 1908 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Sie ersetzt die ehemalige Vormundschaft und Gebrechlichkeits­ pflegschaft. Mit der neuen Bezeichnung wollte der Gesetzgeber die Zielsetzungen des neuen Rechts verdeutlichen: Erwachsene Menschen sollen eben schon sprachlich nicht mehr „bevormundet“ werden. Vielmehr sollen sie, soweit erforderlich, unterstützt und begleitet, eben „betreut“ werden. Das Amtsgericht bestellt Betreuer für Menschen, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung außer­ stande sind, Wünsche zu äußern und selbstbestimmt zu handeln und die Vollmachtserteilung unterlassen oder versäumt haben. Der bestellte gesetzliche Vertreter kann dann die erforderlichen Entscheidungen treffen. Als Betreuerinnen und Betreuer werden in der Regel die Angehörigen als ehrenamtliche Betreuer bestellt. Steht kein Angehöriger zur Verfügung, so bestellt das Gericht eine neutrale Be­ treuungsperson. Dies ist entweder ein Mitarbeiter eines Betreuungsvereins oder ein freiberuflich tätiger Betreuer. In jedem Fall erfolgt eine Kontrolle durch das Amtsgericht (siehe 8.2). 8.1 Betreuungsstelle der Kolpingstadt Kerpen ■ ■ Abteilung 22.1 Senioren, Menschen mit Behinderung und soziale Hilfen Stiftsstraße 24 – 28, 50171 Kerpen Ihre Ansprechpartner|innen: Jan Winther, Sozialarbeiter Telefon: 02237 58317 E-Mail: jwinther@stadt-kerpen.de Sprechstunde: Dienstag 10:00 – 12:00 Uhr u. n. V. Stadtteile: Kerpen, Brüggen, Balkhausen, Türnich Francisca Will, Sozialarbeiterin Telefon: 02237 58236 E-Mail: fwill@stadt-kerpen.de Sprechstunde: Dienstag 10:00 – 12:00 Uhr u. n. V. Stadtteile: Horrem, Sindorf, Manheim, Blatzheim Brigitte Püllen, Sozialpädagogin Telefon: 02237 58435 E-Mail: bpuellen@stadt-kerpen.de Stadtteil: Horrem, A-H Unterstützung und Begleitung © HighwayStarz / Fotolia © MEV-Verlag, Germany  38 Perspektive Alter

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