Perspektive Alter Stadt Kerpen

Die Betreuungsstelle der Kolpingstadt Kerpen hilft mit, die Ziele des Betreuungsrechts zu erreichen. Die Mitar­ beiter / -innen der Betreuungsstelle haben folgende gesetz­ liche Aufgaben zu erfüllen: • für das Betreuungsgericht vor Anordnung einer Betreu­ ung ermitteln und Stellungnahmen abgeben • geeignete Betreuerinnen und Betreuer gewinnen und sie dem Betreuungsgericht vorschlagen • haupt- und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer begleiten und Fortbildungsmaßnahmen anbieten • gemeinnützige Betreuungsvereine unterstützen und finanziell fördern • über Vollmacht und Betreuungsverfügung informieren Beratung und Unterstützung für Betreute, Betreuer und Vollmachtnehmer werden neben der Betreuungsstelle auch durch die im Stadtgebiet Kerpen tätigen Betreuungsvereine angeboten. 8.2 Amtsgericht Kolpingstadt Kerpen ■ ■ A mtsgericht Kerpen Nordring 2 – 8, 50171 Kerpen Telefon: 02237 5080 E-Mail: poststelle@ag-kerpen.nrw.de Öffnungszeiten / Sprechzeiten: Montag bis Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr Donnerstag auch: 13:30 – 15:00 Uhr Unter der Adresse www.ag-kerpen.de kö nnen Sie unter anderem ein Merkblatt und einen Vordruck zur Vorsorge­ vollmacht herunterladen. 8.3 Notarkammer Die Kammern vermitteln Notare und Rechtsanwälte in Ihrer Nähe: ■ ■ Rheinische Notarkammer Burgmauer 53, 50667 Köln Telefon: 0221 2575291 Informationen zur Registrierung von Vollmachten erhalten Sie unter www.vorsorgeregister.de 8.4 Testament Die einfachste Art, seinen letzten Willen festzulegen, ist das eigenhändig geschriebene Testament. Es muss hand­ schriftlich verfasst und mit dem Vor- und Familiennamen unterzeichnet sein. Ort und Datum dürfen nicht fehlen. Der Aufbewahrungsort sollte einer vertrauten Person bekannt sein. Das Testament kann auch gegen Gebühr beim Amts­ gericht (siehe 8.3) hinterlegt werden. Die Komplexität des Erbrechts verlangt oftmals eine rechtliche Beratung durch Notare, die kostenpflichtig in allen Erbrechtsangelegenheiten beraten. Ein notarielles Testament wird beim Amtsgericht automatisch in Verwahrung genommen und garantiert so die Testamentseröffnung. Aufklärung leistet die kostenlose Broschüre des Bundes­ ministeriums der Justiz unter dem Titel „Erben und Vererben“, die unter www.bmjv.de im Internet bestellt werden kann. © Butch/ Fotolia 39 Perspektive Alter

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=