Schule - und was dann? Berufswahl 2020/2021 - IHK Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz, IHK Koblenz

28 DEINE AUSBILDUNG KANN MEHR Maximal ein Viertel deiner Ausbildungszeit darfst du laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) im Ausland verbringen. In der Regel dauern die Aufent- halte drei bis vier Wochen . Wenn dein Auslandsauf- enthalt die Dauer von vier Wochen überschreitet, muss dein Ausbilder in Abstimmung mit der IHK einen Lehrplan erstellen. Dein Ausbildungsbetrieb muss deinem Vorhaben natürlich zustimmen. Der Auslandsaufenthalt muss vertraglich durch eine Zusatzvereinbarung zwischen dir und deinem Betrieb festgehalten werden. Für die Zeit im Ausland musst du dir keinen Urlaub nehmen – der Auslandsaufenthalt ist Teil deiner Ausbildung. Die Berufsschule muss dich vom Unterricht freistellen und du bist verpflichtet, den versäumten Unterrichts- stoff eigenständig nachzuholen. Und weiterhin ist dein Berichtsheft zu führen. Ein Auslandsaufenthalt kostet natürlich Geld. Aber es gibt eine Vielzahl an Förderprogrammen , die die Kosten teilweise oder sogar komplett tragen. Für Aufent- halte im europäischen Ausland steht dir beispielsweise das Erasmus+ Stipendium zur Verfügung. Zudem erhältst du weiterhin deine Ausbildungsvergütung. Du kannst sowohl ein Auslandspraktikum als auch einen Sprachkurs oder einen Weiterbildungskurs im Ausland absolvieren. Deine Tätigkeit im Ausland sollte allerdings im Zusammenhang mit deinem Ausbildungsberuf stehen. Grundsätzlich sind Auslandsaufenthalte in jedem Land der Welt möglich. Aufenthalte innerhalb der EU sind allerdings einfacher zu organisieren. Du solltest ein hohes Maß an Offenheit und Anpas- sungsfähigkeit mitbringen und bereit sein, dich auf ein neues Umfeld und eine fremde Kultur einzulassen. Zielgruppe des Erasmus+ Stipendiums der berufli- chen Bildung sind sowohl Auszubildende mit einem Ausbildungsvertrag als auch junge Fachkräfte bis zu 12 Monate nach Abschluss der Ausbildung. Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach Dauer und Zielland des Auslandsaufenthaltes. WIE LANGE KANN ICH INS AUSLAND GEHEN? WAS MUSS ICH MIT WEM REGELN? WIE FINANZIERE ICH MEINEN AUFENTHALT? WELCHE MÖGLICHKEITEN HABE ICH? IN WELCHE LÄNDER KANN ICH GEHEN? WAS SOLLTE ICH MITBRINGEN? WER ERHÄLT EIN ERASMUS+ STIPENDIUM? AUSLANDSAUFENTHALTE WÄHREND DER AUSBILDUNG Interkulturelle Kompetenzen und Fremdsprachenkenntnisse sind in der heutigen Arbeitswelt ein wichtiger Bestand- teil – vor allem für die Exportnation Deutschland und ihre Handelspartner. Ideal, wenn man bereits während der Aus- bildung erste Auslandserfahrungen sammeln kann. Seit einigen Jahren ist das auch in der beruflichen Ausbil- dung möglich – und zwar ohne Verlängerung der Ausbil- dungszeit und mit einer Förderung durch Erasmus+! Ein Auslandsaufenthalt während der Ausbildung ist für viele Auszubildende eine spannende Möglichkeit, ihre Sprach- kenntnisse zu vertiefen, neue Kulturen und einen anderen Arbeitsalltag kennenzulernen. Abgesehen von den zahlrei- chen Vorteilen, die ein Auslandsaufenthalt für den beruflichen Werdegang mit sich bringt, trägt es auch zur persönlichen Entwicklung bei. Viele Auszubildende kehren mit einem gestärkten Selbstbewusstsein, neuen Ideen und großer Moti- vation an ihren Arbeitsplatz zurück. Unternehmen profitieren ebenfalls von dem Auslandseinsatz ihrer Auszubildenden: Sie sind sprachlich und interkulturell fit und können auch im Auslandsgeschäft kompetent auftreten. Ich bin dann mal weg - Ab ins Ausland

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