Sozialwegweiser Landkreis Anhalt-Bitterfeld

2.  Finanzielle Leistungen zum Ausgleich von Sonderbedarfen 21 • bei Pflegegrad 2: 104,64 Euro • bei den Pflegegraden 3 bis 5: 70,15 Euro Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Einrichtungen erhalten ein Blindengeld in Höhe von 125 Euro monatlich. Ausnahmen: Die betroffene Person oder ein nach bürgerlichem Recht Unterhaltsverpflichteter tragen die Kosten überwiegend selbst oder es handelt sich um eine stationäreEinrichtung zur schulischen und beruflichen Ausbildung. In diesen Fällen findet keine Kürzung des Blindengeldes statt. Leistungen für hochgradig sehbehinderte Menschen Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten unabhängig vom Lebensalter ein „kleines“ Blindengeld in Höhe von 52 Euro monatlich. Eine Kürzung bei Pflegebedarf oder stationärer Unterbringung findet nicht statt. Leistungen für gehörlose Menschen Gehörlose Menschen erhalten einen Betrag in Höhe von 52 Euro monatlich. Eine Kürzung bei Pflegebedarf oder stationärer Unterbringung findet nicht statt. Weiterführende Informationen und Beratung zu den An- tragsstellungen können, neben den Bürgerämtern und dem Sozialamt, über folgende Stellen eingeholt werden: Blinden- und Sehbehinderten- verband LSA Burgstraße 12 – 14 06749 Bitterfeld- Wolfen OT Bitterfeld Telefon: 03493 9298926 Fax: 03493 922652 Sozial- und Behinderten- service Sachsen- Anhalt gGmbH Leopoldstraße 2 a 06800 Jeßnitz Telefon: 03494 7209994 Gehörlosensport- und Bürgerverein Bitterfeld e.V. Moltkestraße 29 06749 Bitterfeld- Wolfen OT Bitterfeld Telefon: 03493 922515 2.6. Befreiung von Rundfunk- und Fernsehbeitrag Pro Wohnung ist ein einheitlicher Beitrag zu zahlen – egal wie viele Menschen dort leben und welche Rundfunkgeräte sie haben. Es wird nicht mehr zwischen Radio, Fernseher und Computer unterschieden. Der Rundfunkbeitrag beträgt 17,98 Euro. Nach wie vor besteht die Möglichkeit, einen er- mäßigten Beitrag zu zahlen oder sich vollständig befreien zu lassen. Dies gilt für Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozial- hilfe oder BAföG und für taubblinde Menschen. Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen „RF” im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, beteiligen sich mit einem reduzierten Beitrag an der Finanzierung des öffentlich-​rechtlichen Programms. Sie zahlen ein Drittel des Beitrags – 5,99 Euro pro Monat. Die Antragsannahme und -abgabe sind in den Bürgerämtern des Landkreises möglich, oder über die Seite des Bürgerservice Sachsen-Anhalt unter: https://buerger.sachsen-anhalt.de/ . Bitte beachten Sie, dass eine jährliche Anpassung der Rund- funkbeiträge erfolgt. Die Angaben beziehen sich auf den Stand 2020. © Stefan Kunert / Colourbox.de

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