Sozialwegweiser Landkreis Anhalt-Bitterfeld

2.  Finanzielle Leistungen zum Ausgleich von Sonderbedarfen 20 2.5. Blinden- und Gehörlosengeld Rechtliche Grundlage ist das Gesetz über das Blinden- und Gehörlosengeld im Land Sachsen-Anhalt. Der Leistungs­ anspruch wird nach Lebensalter und Pflegegeld berechnet. Mit Stand 2020 bedeutet dies konkret: Leistungen für Volljährige Ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhält man einen Betrag in Höhe von 360 Euro monatlich. Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Das bedeutet, man erhält die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Blindengeld. Erhält man Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege oder teilstationäre Pflege, wird Blindengeld in folgender Höhe geleistet: • bei Pflegegrad 2: 214,64 Euro • bei den Pflegegraden 3 bis 5: 180,15 Euro Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Einrichtungen erhalten ein Blindengeld in Höhe von 180 Euro monatlich. Ausnahmen: Die betroffene Person oder ein nach bürgerlichem Recht Unterhaltsverpflichteter tragen die Kosten überwiegend selbst oder es handelt sich um eine stationäreEinrichtung zur schulischen und beruflichen Ausbildung. In diesen Fällen findet keine Kürzung des Blindengeldes statt. Leistungen für Kinder und Jugendliche Vor Vollendung des 18. Lebensjahres erhält man einen Betrag in Höhe von 250 Euro monatlich. Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Das bedeutet, man erhält die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Blindengeld. Erhält man Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege oder teil- stationäre Pflege, wird Blindengeld in folgender Höhe geleistet: Persönliches Budget in der Eingliederungshilfe Die Hilfe, der ein Mensch aufgrund seiner Behinderung be- darf, wird nicht mehr als Sachleistung sondern als Geldbetrag gewährt. So kann der behinderte Mensch selbst entscheiden, welche konkreten Unterstützungsleistungen er wann und durch wen in Anspruch nehmen will. Dies kann auch Leis- tungen anderer Leistungsträger, z. B. der Krankenkassen umfassen sowie Leistungen für pflegebedürftige Menschen. Landkreis Anhalt-Bitterfeld Sozialamt / Eingliederungshilfe Am Flugplatz 1 06366 Köthen (Anhalt) E-Mail : eingliederung@ anhalt-bitterfeld.de Telefon: 03496 601032 03496 601042 © altoimages / Stocksy

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