Notfalllotse für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld

28 Vorsorgevollmacht Vorsorgevollmacht Wer kümmert sich um Ihre Angelegenheiten, wenn Sie im Alter dement werden oder mitten im Leben einen schweren Unfall erleiden oder sonst aufgrund Alter, Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sein sollten, für sich selbst zu sorgen? Froh können Sie trotz einer solchen Notlage sein, wenn Sie einen Partner, Angehörige oder gute Freunde haben, die im Ernstfall für Sie handeln können. Jeder Erwachsene braucht dazu eine Vorsorgevollmacht. Sonst sind selbst Ihr Ehepartner, Ihre Kinder oder Ihre Eltern nicht berechtigt, für Sie zu handeln – auch nicht im Notfall. Die Vorsorgevollmacht ist eine Generalvollmacht. Sie berechtigt Ihre Bevollmächtigten, Sie in jeder rechtlich zulässigen Weise zu vertreten, also in allen Vermögensangelegenheiten und in allen persönlichen Angelegenheiten. Bestimmte Gesundheitsangelegenheiten müssen nach dem Gesetz ausdrücklich und richtig beschrieben werden, damit sie von der Vorsorgevollmacht umfasst sind. Hier kommt es auf rechtssichere Formulierungen an. Immobilieneigentümer sollten die Vorsorgevollmacht notariell beurkunden oder beglaubigen lassen. Sonst können die Bevollmächtigten im Notfall keine Eintragungen im Grundbuch veranlassen – noch nicht einmal eine abgezahlte Grundschuld löschen lassen, geschweige denn, die Immobilie veräußern oder einem Angehörigen überschreiben. Notarinnen und Notare beraten Sie über rechtssichere und praktikable Formulierungen und sie bescheinigen die Echtheit der notariellen Vollmacht und Ihre Geschäftsfähigkeit, damit die Vorsorgevollmacht im Ernstfall auch wirklich anerkannt wird. Wenn Sie nähere Informationen zur Vorsorgevollmacht wünschen, wenden Sie sich bitte an eine Notarin oder einen Notar vor Ort. Ein Verzeichnis aller Notarinnen und Notare finden Sie im Internet unter www.notar.de. Für mich besteht bereits eine Vorsorgevollmacht. Ich habe Herrn/Frau Anschrift bevollmächtigt. Die Vorsorgevollmacht befindet sich

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