Wegweiser für Seniorinnen und Senioren der Stadt Korschenbroich

15 Beratung und Information • Zeugnisse • Renten- und Krankenversicherungsunterlagen • Versicherungspolicen • Sparbücher, Aktien, Wertpapiere • Grundbuchauszüge • Vollmachten und Patientenverfügungen • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen • Testament • Verzeichnis der nächsten Angehörigen Im Todesfall Der Umgang mit dem Tod gehört zu den Themen, die gern gemieden werden. Am stärksten sind wir betrof- fen, wenn in unserer unmittelbaren Umgebung ein Trauerfall eintritt. Gerade dann kommt jedoch zum Schmerz über den Verlust noch die Belastung durch Aufgaben hinzu, die kurzfristig bewältigt werden müs- sen. In der Regel nehmen Ihnen die Bestattungsun- ternehmen die entsprechenden Formalitäten ab. Aber auch Angehörige können diese Aufgaben übernehmen. Die nachfolgendenHinweise können Ihnen dabei helfen: • Arzt benachrichtigen, der den Totenschein aus- stellt, oder wenn der Angehörige im Krankenhaus verstorben ist, den Totenschein im Krankenhaus abholen. • Nächste Angehörige unterrichten. • Bestattungsinstitut einschalten. • Meldung des Todes spätestens am folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbe- fall eingetreten ist. L L Das Standesamt der Stadt Korschenbroich finden Sie in der Regentenstraße 1, 41352 Korschenbroich, Telefon: 02161 613-120 oder 02161 613-121 . • Eigenhändiges Testament: Ohne Kosten können Sie auch ein eigenhändiges Testament aufsetzen. Dabei muss der gesamte Text handschriftlich und eigenhändig niedergeschrieben werden. Anzuge- ben sind ferner Ort, Datum und die Unterschrift mit vollem Vor- und Zunamen. Das Testament können Sie zu Hause verwahren oder sicherheits- halber beim Amtsgericht hinterlegen. Gemeinsames Testament von Ehegatten: Das Gesetz ermöglicht es Ehegatten, ein gemeinschaftliches Tes- tament, das für den Tod eines jeden Ehegatten gilt, entweder in öffentlicher oder eigenhändiger Form zu verfassen. Es reicht aus, wenn ein Ehegatte das Testa- ment eigenhändig niederschreibt und beide Ehegatten mit Vor- und Zunamen unterschreiben. Informieren Sie sich rechtzeitig bei einem Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater, ob es z. B. steuer- liche Gründe dafür gibt, besondere Vermögenswerte bereits bei Lebzeiten zu vererben. Dokumentenmappe Wichtige Urkunden und Papiere bewahren Sie am besten in einer Mappe auf. Die Aufbewahrung sollte Ihrer Vertrauensperson, die im Ernstfall Ihre Interes- sen vertritt und für Sie handelt, bekannt sein, damit die Mappe im Notfall schnell greifbar ist. Folgende Unterlagen gehören u. a. in eine Dokumen- tenmappe: • Geburts-, Heiratsurkunden oder Familienstamm- buch • Arbeitsverträge © Gina Sanders - Fotolia Sabine Lufen RECHTSANWÄLTIN 02161 - 97 56 25 02161 - 97 56 28 info@kanzlei-lufen.de www.kanzlei-lufen.de Oststraße 14a 41352 Korschenbroich

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=