Wegweiser für Seniorinnen und Senioren der Stadt Korschenbroich

16 Beratung und Information 1. Wahl eines Denkmals nach Ihrem Geschmack Suchen Sie sich bei Ihrem Steinmetz, einem Mitglied der Steinmetzgenossenschaft, einen Stein aus oder legen Sie fest, wie er aussehen soll (z. B. Zeichnung, Fotos ...). Bestimmen Sie eine Schriftart nach Ihrer Wahl und ein Ornament. Folgende Leistungen können vertraglich vereinbart werden: • Herstellen eines Denkmals und Erstanlage • regelmäßige, fachgerechte Reinigung der Grabanlage • Nachtönen der Schriften • Instandhalten der Einfassung • Ergänzung der Inschriften • Demontage und Neumontage bei einer weiteren Beisetzung nach Erfordernis 2. Der Vertrag: Eine klare Sache Ihr Steinmetz arbeitet einen Vertrag aus, in dem die von Ihnen gewünschten Leistungen beschrieben sind. Die Kosten dafür werden errechnet zu dem Tag, an dem der Vertrag gefertigt wird. Mit Zahlung des berechne- ten Betrages wird der Vertrag wirksam. 3. Die Kosten: Eine sichere Anlage Ihr Geld wird sicher angelegt, dafür verbürgt sich die Genossenschaft. 4. Die Leistung: Vertragstreu! Im Sterbefall werden die Leistungen gemäß dem Ver- trag erbracht und die Angehörigen müssen keinen Cent nachzahlen! Niemand wird zu irgendwelchen „Aufstockungen“ des angelegten Geldes aufgefordert werden. Also: Der Preis zum Vertragsschluss ist bin- dend, auch wenn alle anderen Preise steigen, wird kein Geld nachgefordert und die Leistungen werden genau erfüllt. Darüber wacht die Genossenschaft. 5. Die Folgen: Zuverlässige Pflege der Grabanlage Verwandte, Bekannte oder Freunde besuchen das Grab. Sie werden ein gepflegtes Grab antreffen – denn auch die Pflege des Grabmals kann vereinbart werden. Sollte die Vertragsfirma einmal erloschen sein, wird der Vertrag an andere Steinmetze aus der Genossen- schaft übertragen. Mit der Grabmalvorsorge haben Sie ein beruhigendes Gefühl, eine Sorge weniger. • Mitzubringen sind: Totenschein, Geburtsurkunde (bei ledig Verstorbenen), Heiratsurkunde oder Stammbuch, Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen und des Anzeigenden, ggf. Schei- dungsurteil (bei Geschiedenen), Sterbeurkunde (bei Verwitweten). • Informationen zu Grabstätten bei der Friedhofs- verwaltung der Stadt Korschenbroich einholen. Auf welchen Korschenbroicher Friedhöfen kön- nen Menschen die letzte Ruhe finden und welche Grabarten sind wo zu wählen? Antworten auf diese und weitere wichtige Fragen finden Sie unter: www.korschenbroich.de/buergerservice Das Friedhofsamt der Stadt Korschenbroich errei- chen Sie unter Telefon: 02182 5702-160. • Beim zuständigen Pfarramt unter Vorlage der Bescheinigung über den Sterbefall (wird vom Stan- desamt ausgestellt) die Beerdigung anmelden. • Benachrichtigung der gesetzlichen und privaten Versicherungsträger: Renten- und Lebensversiche- rung, Sterbe- und Krankenkasse der/des Verstor- benen, Mitteilung an entsprechende Banken/Spar- kassen. • Abgabe des Testamens beim Nachlassgericht. • Kündigung laufender Verträge, Benachrichtigung an Vereine, Verbände und Organisationen, denen die/der Verstorbene angehört hat. Grabmalvorsorge Die Grabmalvorsorge bietet die Möglichkeit, die Famili- enangehörigen und Freunde im Todesfall zu entlasten, und gibt Ihnen Sicherheit. Sie gewährleistet Ihnen das Erstellen einer Grabanlage nach der Beisetzung – und zwar genau so, wie es durch Ihren Vertrag vorsorglich bestimmt wurde.

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