Seniorenwegweiser der Stadt Korschenbroich

8 Beratung und Information Parkerleichterungen für Schwerbehinderte Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung kann eine Parkerleichterung für schwerbehinderte Personen gewährt werden, die imBesitz eines Schwerbehindertenausweises mit demMerkzeichen „aG“ (für außergewöhnlich Gehbehindert) oder „BI“ (für Blind) sind, sowie für Menschen mit beidseitiger Amelie (Fehlen beider Arme) oder Phokomelie (Hände bzw. Füße setzen unmittelbar an Schultern bzw. Hüften an) oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen. Die Ausnahmegenehmigung berechtigt bundesweit u. a. zum Parken • auf Schwerbehindertenparkplätzen, • während der Ladezeit in der Fußgängerzone, • im eingeschränkten Halteverbot (bis zu drei Stunden), • in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen, • an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne zeitliche Befristung. Die vollständige Auflistung ist aus der Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde ersichtlich. Der blaue Parkausweis gilt EU-weit und ist bei Inanspruchnahme der Parkerleichterung von außen gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen. Nach einer Änderung in der Straßenverkehrsordnung im Juli 2009 können auch für Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis ohne die Merkzeichen „aG“ oder „Bl“ im Einzelfall und unter den Voraussetzungen der vier nachfolgend genannten Fallgruppen Parkerleichterungen gewährt werden. Fallgruppe 1 Merkzeichen G und B, GdB mind. 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der unteren Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken). Fallgruppe 2 Merkzeichen G und B, GdB mind. 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der unteren Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig ein GdB mind. 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane. • Hilfe zur Pflege • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts • Altenhilfe • Erziehungsbeihilfe • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt • Erholungshilfe • Wohnungshilfe • Hilfe in besonderen Lebenslagen L LAuskunft und Beratung erhalten Sie beim Amt für Soziales und Demografie der Stadt Korschenbroich Regentenstraße 1, 41352 Korschenbroich Telefon: 02161 613-170 Bürgerbus Korschenbroich e. V. Das Ziel des Vereins ist, allen Einwohnern die Möglichkeit zu bieten, am Leben in der Gemeinschaft aktiv teilzunehmen, indem durch den von ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrern gesteuerten Bürgerbus die fehlende oder unzureichende Versorgung durch den öffentlichen Personennahverkehr ergänzt und verbessert wird. Der Bürgerbus bietet allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit der Nutzung, z. B. für eine Stadtrundfahrt, den Besuch von Verwandten und Freunden, für Fahrten zum Arzt, zur Verwaltung, zum Einkauf, zumSport oder zu Veranstaltungen. Der Verein hat Routen und Fahrpläne erarbeitet, die alle Werktage erfassen und vielfältige Möglichkeiten der Beförderung zwischen den Ortschaften unserer Stadt anbieten. Der Bus verkehrt montags bis freitags von 08:00 bis 19:55 Uhr und samstags von 09:30 bis 12:55 Uhr. Die Verbindungsmöglichkeiten und genauen Fahrtzeiten entnehmen Sie bitte den Fahr- und Routenplänen. L LAuskunft und Beratung erhalten Sie in der Geschäftsstelle im Alten Rathaus Glehn Bachstraße 12, dienstags von 09:00 bis 11:00 Uhr Telefon und Telefax: 02182 8718766 E-Mail: info@buergerbus-korschenbroich.de Internet: www.buergerbus-ko.de.

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