Seniorenwegweiser der Stadt Korschenbroich

7 Beratung und Information Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren Personen mit geringem Einkommen (Sozialleistungen) können auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden. Menschen mit Behinderung, denen das RF-Merkzeichen zuerkannt wurde, können eine Ermäßigung beantragen. Taubblinde Menschen können sich ebenfalls befreien lassen. Die Voraussetzungen weisen Sie bitte durch Beifügen der entsprechenden Unterlagen (z. B. Leistungsbescheide, Schwerbehindertenausweis) nach. Eine Vorlage der Originalbelege ist nicht erforderlich, wenn Sie durch die Behörde, die die Leistung gewährt, oder die Stellen, die Aufgaben öffentlicher Verwaltung wahrnehmen, die Vorlage des Originals bestätigen lassen. Beachten Sie, dass der Antrag unbedingt unterschrieben sein muss. Ohne Unterschrift ist der Antrag nicht gültig. Der Antrag ist an ARD, ZDF, Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln zu senden. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio entscheidet danach über Ihren Antrag. Anträge und weitere Informationen erhalten Sie unter www.rundfunkbeitrag.de. L LAuskunft und Beratung erhalten Sie beim Amt für Soziales und Demografie der Stadt Korschenbroich Regentenstraße 1, 41352 Korschenbroich Telefon: 02161 613-170, sowie im Bürgerbüro. Kriegsopferfürsorge Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist es, sich der Kriegsbeschädigten und deren Familienmitglieder anzunehmen, um die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils oder Kindes angemessen auszugleichen oder zu mildern. Die Leistungen werden gewährt, wenn die Beschädigten infolge der Schädigung oder die Hinterbliebenen nicht in der Lage sind, den anzuerkennenden Bedarf aus ihrem Einkommen und Vermögen zu decken. Die Leistungen der Kriegsopferfürsorge umfassen: • Hilfen zur beruflichen Rehabilitation • Krankenhilfe Voraussetzung Die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist nur möglich, wenn ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr festgestellt wurde. Ausstellung des Schwerbehindertenausweises Die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises ist lediglich durch die Schwerbehindertenstelle des Rhein-Kreises Neuss möglich. Eine erneute Ausstellung ist erforderlich, wenn der Schwerbehindertenausweis verloren gegangen, erheblich beschädigt oder unleserlich geworden ist. Außerdem ist eine erneute Ausstellung erforderlich, wenn die Gültigkeitsdauer des Ausweises abgelaufen ist. Die Ausstellung bzw. Verlängerung sollte rechtzeitig (etwa drei Monate) vor Ablauf des Schwerbehindertenausweises beantragt werden. Die vor dem 1. September 2014 ausgestellten (alten) Ausweise behalten ihre Gültigkeit. Wenn noch ein Verlängerungsfeld frei ist, können diese bei persönlicher Vorsprache verlängert werden: • bei der Schwerbehindertenstelle des Rhein- Kreises Neuss (ist dort auch schriftlich möglich), • beim Bürger-Servicecenter im Kreishaus Neuss, Oberstraße 91, oder • bei der Stadtverwaltung. Diese Unterlagen benötigen Sie bei erster und erneuter Antragstellung: • aktuelles Lichtbild in Passbildformat (35 x 45 mm) bei Verlängerung eines alten Ausweises: • aktuelles Lichtbild in Passbildformat (35 x 45 mm) • den alten Schwerbehindertenausweis • unterschriebene Einwilligung zur dauerhaften Datenspeicherung L LAuskunft und Beratung erhalten Sie bei der Schwerbehindertenstelle Auf der Schanze 4, 41515 Grevenbroich Telefon: 02181 601-0, Telefax: 02181 601-5099 E-Mail: schwerbehinderung@rhein-kreis-neuss.de L LAuskunft und Beratung erhalten Sie beim Amt für Soziales und Demografie der Stadt Korschenbroich Regentenstraße 1, 41352 Korschenbroich Telefon: 02161 613-170, sowie im Bürgerbüro.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=