Seniorenwegweiser der Stadt Korschenbroich

13 Beratung und Information und ihren Alltag weiterhin möglichst selbstständig bewältigen zu können. Alle Pflegebedürftigen, die Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten und die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Die „Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen“ (AnFöVO) regelt die Angebote zur Unterstützung im Alltag. Es gibt mehrere Möglichkeiten der Unterstützung im Alltag: • Betreuungsangebote: Angebote, bei denen die Betreuung der pflegebedürftigen Personen entsprechend ihrem individuellen Betreuungsbedarf im Vordergrund steht; insbesondere die Anleitung, Anregung, Begleitung und Unterstützung bei Beschäftigten und Aktivitäten (Einzelbetreuung oder Betreuungsgruppe). • Angebote zur Entlastung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen: Angebote, die darauf ausgerichtet sind, Unterstützung zu bieten, die Anforderungen des Pflegealltags und der übernommenen Pflegeverantwortung besser zu bewältigen oder besser mit ihnen umgehen zu können. Sie sind eine begleitende Hilfe zur Selbsthilfe und beinhalten sowohl beratende als auch unterstützende Tätigkeiten sowie orientierende Hilfe bei der Inanspruchnahme von anderen Hilfeangeboten. • Hauswirtschaftliche Unterstützung: Angebote, die der Versorgung der pflegebedürftigen Personen mit zum täglichen Leben erforderlichen hauswirtschaftlichen Leistungen dienen. • Angebote zur Entlastung von pflegebedürftigen Personen durch individuelle Hilfen: Angebote, die darauf ausgerichtet sind, vorhandene Ressourcen und Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person zu stärken oder zu stabilisieren. Sie dienen dazu, sie zu unterstützen und zu befähigen, die AnforderunPflegeberatungsbüro des Rhein-Kreises Neuss Das Pflegeberatungsbüro des Rhein-Kreises Neuss berät Pflegebedürftige, von Pflegebedürftigkeit Bedrohte und ihre Angehörigen über die erforderlichen ambulanten, teilstationären und vollstationären Hilfen. Das Beratungsbüro gibt einen Überblick über die vielfältigen Angebote im Rhein-Kreis Neuss und hilft den Bürgerinnen und Bürgern bei der Suche nach geeigneten Einrichtungen und Maßnahmen. Die Beratung kann auch in der Wohnung der Ratsuchenden stattfinden. Sie umfasst u. a.: • das Aufzeigen eines individuell abgestimmten Hilfeangebotes, • die Information über rechtliche Rahmenbedingungen, • Finanzierungsmöglichkeiten, • Auswahlunterstützung des geeigneten Hilfeangebotes. L LAuskunft und Beratung erhalten Sie beim Pflegeberatungsbüro des Rhein-Kreises Neuss Sozialamt Lindenstraße 4, 41515 Grevenbroich (Mitte) Telefon: 02181 601-5738 Daneben informieren das Pflegeberatungsbüro des Rhein-Kreises Neuss sowie die Seniorenberatungsstellen der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege über Hilfen im Alter von montags bis freitags in der Zeit von 09:00 bis 16:00 Uhr unter folgender Hotline: 0180 5555210. Unterstützung im Alltag für pflegebedürftige Menschen Für eine möglichst selbstständige Lebensführung in vertrauter Umgebung benötigen pflegebedürftige Menschen oft nicht nur pflegerische Leistungen, sondern auch ergänzende Unterstützung im Alltag. Unterstützungsangebote tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten, und helfen pflegebedürftigen Personen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten

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