Seniorenwegweiser der Stadt Korschenbroich

14 Beratung und Information werden auf Antrag der Maßnahmeträger bewilligt und an diese ausgezahlt. L LAuskunft und Beratung erhalten Sie beim Amt für Soziales und Demografie der Stadt Korschenbroich Regentenstraße 1, 41352 Korschenbroich Telefon: 02161 613-170 Sehbehinderten- und Blindenverein für den Rhein-Kreis Neuss e. V. Der Sehbehinderten- und Blindenverein für den Rhein- Kreis Neuss e. V. engagiert sich für ein verständnisvolles Zusammenleben von Betroffenen und sehenden Menschen. Die Beratung von Betroffenen erfolgt immer nur durch Betroffene. Das trifft auch für die sehenden Partner, Familienmitglieder oder Freunde zu. Es handelt sich hier um einen Grundsatz der Organisation. Die Beratung und Hilfe des SBV Neuss ist kostenlos und steht allen Betroffenen mit ihren Familien und Freunden zur Verfügung. Eine Mitgliedschaft im Verein ist nicht Voraussetzung. Alle Berater sind ausschließlich ehrenamtlich tätig. Neben der telefonischen Hilfestellung werden Einzelgespräche angeboten. Beraten wird u. a. zu folgenden Fragen: • zur Schwerbehinderung, • zum Nachteilsausgleich • zu Hilfsmittelangeboten • zum Orientierungs- und Mobilitätstraining mit dem weißen Langstock, um größtmögliche Selbstständigkeit zu erhalten, bis hin zur Nutzung der kostenlosen Blindenhörbüchereien • Natürlich gibt es auch Hinweise zur Selbsthilfe und Informationen über neue Errungenschaften in der Augenheilkunde. Dies sind nur einige Punkte. Insgesamt kümmert sich der Verein um alle Auswirkungen, die im privaten und/ oder beruflichen Leben durch Augenkrankheiten aller Art auftreten können. Wichtig sind besonders die „Begleitpersonen“ der Betroffenen – also die Partner, die Familie oder Freunde. Diese Menschen leisten Enormes. Ohne ihre Hilfe geht es oft nicht. Der SBV Neuss betreut und vermittelt auch hier professionelle Hilfe. gen des Alltags zu bewältigen sowie gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Hierzu zählen insbesondere Kommunikation, Wahrnehmung sozialer Kontakte, Freizeitaktivitäten und Behördenangelegenheiten sowie die Organisation individuell benötigter Hilfen. L LAuskunft und Beratung erhalten Sie beim Rhein-Kreis-Neuss, Astrid Zielke Lindenstraße 4 – 6, 41515 Grevenbroich Telefon: 02181 6015035, Telefax: 02181 60185035 E-Mail: astrid.zielke@rhein-kreis-neuss.de Hilfeplan für Seniorinnen und Senioren Die Stadt Korschenbroich fördert gemäß bestehenden Richtlinien Erholungsmaßnahmen für Seniorinnen und Senioren sowie Schwerbehinderte mit einem Schwerbehindertengrad von 80 Prozent und mehr. Ziel der Förderung ist es, ältere Menschen und Schwerbehinderte, die aus eigenen Mitteln Urlaubsreisen und Erholungsmaßnahmen nicht bestreiten können, aus ihrer gewohnten Umgebung herauszuführen und ihnen Gelegenheit zur Erholung zu bieten. Erholungsmaßnahmen sollen zu einer allgemeinen Stärkung und Besserung des Lebensgefühls führen. Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen von Vereinen und Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege in der Stadt Korschenbroich und im Kreis Neuss. Die Zuschüsse Hausbesuche? Kein Problem! Einfach anrufen, und wir sind schon unterwegs! 3x in Mönchengladbach: Konstantinplatz 13 · MG-Giesenkirchen Kreuzherrenstraße 5 · MG-Wickrath | Glockenstraße 4-6 · MG-Hardt Terminvereinbarungen: Tel. 0 21 66 / 1 44 01 74 und unter www.hoerakustik-hamacher.de

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