Seniorenwegweiser der Stadt Korschenbroich

17 Beratung und Information • Meldung des Todes spätestens am folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist. L LDas Standesamt der Stadt Korschenbroich finden Sie in der Regentenstraße 1, 41352 Korschenbroich Telefon: 02161 613-120 oder 02161 613-121. • Mitzubringen sind: Totenschein, Geburtsurkunde (bei ledig Verstorbenen), Heiratsurkunde oder Stammbuch, Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen und des Anzeigenden, ggf. Scheidungsurteil (bei Geschiedenen), Sterbeurkunde (bei Verwitweten). • Informationen zu Grabstätten bei der Friedhofsverwaltung der Stadt Korschenbroich einholen. Auf welchen Korschenbroicher Friedhöfen können Menschen die letzte Ruhe finden und welche Grabarten sind wo zu wählen? Antworten auf diese und weitere wichtige Fragen finden Sie unter: www.korschenbroich.de/buergerservice Das Friedhofsamt der Stadt Korschenbroich erreichen Sie unter Telefon: 02182 5702-160. • Beim zuständigen Pfarramt unter Vorlage der Bescheinigung über den Sterbefall (wird vom Standesamt ausgestellt) die Beerdigung anmelden. • Benachrichtigung der gesetzlichen und privaten Versicherungsträger: Renten- und Lebensversicherung, Sterbe- und Krankenkasse der/des Verstorbenen, Mitteilung an entsprechende Banken/Sparkassen. • Abgabe des Testamens beim Nachlassgericht. • Kündigung laufender Verträge, Benachrichtigung an Vereine, Verbände und Organisationen, denen die/der Verstorbene angehört hat. Dokumentenmappe Wichtige Urkunden und Papiere bewahren Sie am besten in einer Mappe auf. Die Aufbewahrung sollte Ihrer Vertrauensperson, die im Ernstfall Ihre Interessen vertritt und für Sie handelt, bekannt sein, damit die Mappe im Notfall schnell greifbar ist. Folgende Unterlagen gehören u. a. in eine Dokumentenmappe: • Geburts-, Heiratsurkunden oder Familienstammbuch • Arbeitsverträge • Zeugnisse • Renten- und Krankenversicherungsunterlagen • Versicherungspolicen • Sparbücher, Aktien, Wertpapiere • Grundbuchauszüge • Vollmachten und Patientenverfügungen • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen • Testament • Verzeichnis der nächsten Angehörigen Im Todesfall Der Umgang mit dem Tod gehört zu den Themen, die gern gemieden werden. Am stärksten sind wir betroffen, wenn in unserer unmittelbaren Umgebung ein Trauerfall eintritt. Gerade dann kommt jedoch zum Schmerz über den Verlust noch die Belastung durch Aufgaben hinzu, die kurzfristig bewältigt werden müssen. In der Regel nehmen Ihnen die Bestattungsunternehmen die entsprechenden Formalitäten ab. Aber auch Angehörige können diese Aufgaben übernehmen. Die nachfolgenden Hinweise können Ihnen dabei helfen: • Arzt benachrichtigen, der den Totenschein ausstellt, oder wenn der Angehörige im Krankenhaus verstorben ist, den Totenschein im Krankenhaus abholen. • Nächste Angehörige unterrichten. • Bestattungsinstitut einschalten. Sabine Lufen RECHTSANWÄLTIN 02161 - 97 56 25 02161 - 97 56 28 info@kanzlei-lufen.de www.kanzlei-lufen.de Oststraße 14a 41352 Korschenbroich

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